07.06.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Geldfresser mit einen Blick aufs Handy entlarven oder den Online-Überweisungsträger per Foto-App ausfüllen lassen: Smartphone-Anwendungen rund um Banking und Geldgeschäfte liegen im Trend. Das zeigt eine repräsentative Befragung, die der Digitalverband Bitkom in Auftrag gegeben hat. Befragt wurden 1007 Verbraucher ab 14 Jahren, darunter 814 Internetnutzer. Demnach haben bereits 10 Prozent der Internetnutzer Apps verwendet, die helfen, die eigenen Finanzen im Blick zu behalten. Ein Viertel der Internetnutzer (26 Prozent) kann sich vorstellen, das künftig zu tun. Mit Smartphone-Anwendungen dieser Art können zum Beispiel verschiedene Konten und Karten verwaltet und Einsparpotenziale erkannt werden.
Darüber hinaus haben die Verbraucher großes Interesse an Überweisungs-Apps mit Fotofunktion. Dabei fotografiert der Nutzer eine Rechnung, und die App übernimmt alle nötigen Angaben wie Empfängername, Betrag oder auch die 22-stellige IBAN ins Online-Überweisungsformular. Der Nutzer muss die Transaktion nur noch freigeben. Gut ein Viertel (27 Prozent) aller Internetnutzer kann sich vorstellen, ein solches Angebot, das derzeit von verschiedenen Unternehmen eingeführt wird, zu nutzen. „Innovative Finanz-Apps ergänzen und beleben das Öko-System rund um Online-Banking. Sie machen Bank- und Geldgeschäfte auch von unterwegs per Smartphone einfacher und bequemer für den Kunden“, sagt Bitkom-Vizepräsident Ulrich Dietz. Ein weiteres Beispiel seien Peer-to-Peer Überweisungs-Apps, mit denen unkompliziert Geld zwischen Freunden, Verwandten oder Kollegen transferiert werden kann, etwa für den geplanten Urlaub oder das ausgelegte Mittagessen.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1007 Deutsche ab 14 Jahren befragt, darunter 814 Internetnutzer und 572 Online-Banking-Nutzer.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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