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ESUG-Sanierungen – ein Rückblick nach drei Jahren Praxis

16.12.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DHPG Dr. Harzem und Partner KG.

Am 1. März 2012 trat in Deutschland das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) in Kraft.

Durch die Novellierung des Insolvenzrechts sollten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung von notleidenden Unternehmen verbessert werden. Darüber hinaus sollten die Interessen der Gläubiger gestärkt und das Insolvenzplanverfahren gestrafft werden. Die Insolvenz in Eigenverwaltung wurde um das Schutzschirmverfahren erweitert.

„Nach drei Jahren Praxis können wir ein insgesamt positives Fazit von der Reform des Insolvenzrechts ziehen“, erläutert Dirk Obermüller, Partner und Sanierungsexperte bei DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater: „Die neuen Möglichkeiten durch das ‚Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen‘ haben die Arbeit der Unternehmenssanierer und Insolvenzverwalter spürbar belebt. Zudem haben sie dazu beigetragen, dem Begriff Insolvenz etwas von seinem Stigma zu nehmen. Allerdings machen bisher nur wenige Unternehmen davon Gebrauch, verglichen mit der Zahl der Insolvenzen insgesamt. Das Potenzial der Rechtsprechung ist aus unserer Sicht noch nicht bei den Unternehmen angekommen.“

Seit Inkrafttreten des neuen Insolvenzrechts im Frühjahr 2012 wurden in Deutschland Zahlen des Statistischen Bundesamts und creditreform zufolge rund 66.000 Unternehmensinsolvenzen verzeichnet. Obermüller: „Wir gehen davon aus, dass in dieser Zeit insgesamt jedoch nur etwa 3% der sanierungsbedürftigen Unternehmen die Eigenverwaltung mit oder ohne Schutzschirm angestrebt haben.“ Dem Insolvenzmonitor zufolge ist die Quote bei größeren Unternehmen mit mehr als 20 Mio. EUR Umsatz sowie 100 Mitarbeitern höher – hier liegt der Anteil bei etwa 25%.

Neben der reinen Marktentwicklung hat DHPG in den vergangenen drei Jahren folgende qualitative Trends in Bezug auf ESUG-Verfahren ausgemacht:

  1. Akzeptanz von Insolvenzverfahren gestiegen (insbes. bei Schutzschirm-Verfahren)
  2. Bessere Einbindung der Gläubiger, z.B. über Dept-Equity-Swaps1
  3. Gestiegene Komplexität durch komplexere Antragstellungen und strenge Dokumentationspflichten
  4. Keine Kostenvorteile im Vergleich zu Regelinsolvenzen

„Nach wie vor ist der Beratungsbedarf bei der Anwendung der neuen Möglichkeiten im Insolvenzrecht auf Unternehmensseite groß. Dies beobachten wir vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen. Die Komplexität von Insolvenzverfahren ist nach wie vor hoch und die gegebenen Möglichkeiten werden dadurch nicht immer ausgeschöpft. Daher sehen wir noch deutliches Aufwärtspotenzial in der Anwendung des ‚Gesetz zur weiteren Erleichterung von Unternehmen‘ und eine insgesamt ansteigende Quote“, kommentiert Dirk Obermüller.

1 Bei Debt-Equity-Swaps werden die Forderungen eines Gläubigers in Gesellschaftsanteile des Schuldnerunternehmens umgewandelt.

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