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Erste Details zur Mietrechtsreform

31.05.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich Mitte Mai in mehreren Interviews zu ersten Details der geplanten Mietrechtsnovelle geäußert.

Nach den Äußerungen der Bundesjustizministerin sollen Vermieter, die durch energetische Modernisierung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen, für die Bauphase drei Monate lang nicht mehr mit Mietminderungen belastet werden.

Dauert die Modernisierung länger, solle die Minderung wie bisher möglich sein. Unverändert solle bei Modernisierungen auch der Kostenanteil bleiben, den der Vermieter an seine Mieter weitergeben darf. Ein weiterer Aspekt der Reform sei der wirksame Schutz vor Mietern, die keine Miete zahlen wollen. Für lange Mietprozesse könne der Mieter verpflichtet werden, die auflaufende Miete zu hinterlegen, damit der Vermieter am Ende nicht mit leeren Händen da stehe. Auch die Durchsetzung von Räumungsurteilen solle verbessert werden, etwa wenn der Gerichtsvollzieher bei der Räumung plötzlich auf angebliche Untermieter treffe, von denen niemand etwas wusste. Die Einzelheiten der Reform werden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, bevor der Referentenentwurf dann Ländern und Verbänden zugeleitet wird.

Quelle: Bundesministerium der Justiz
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