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Ergebnisse der 148. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

10.05.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium der Finanzen.

Die 148. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 2. bis 4. Mai 2016 auf Einladung des Finanzministers des Landes Nordrhein‑Westfalen in Essen statt.

Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit einer verlässlichen Entwicklung der Steuereinnahmen rechnen. Nach der aktuellen Prognose der Steuerschätzer werden die Steuereinnahmen im laufenden Jahr 691,2 Mrd. Euro betragen.

Steuerschaetzung

Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: „Bund, Länder und Gemeinden sind finanziell gut aufgestellt. Die Steuerschätzung bestärkt uns darin, dass wir die aktuell großen Herausforderungen ohne neue Schulden bewältigen können. Zusätzliche Spielräume für Ausgabenwünsche ergeben sich für den Bund aus der Steuerschätzung nicht. Auch in Zukunft brauchen wir einen handlungsfähigen und widerstandsfähigen Staat, der auf unerwartete Ereignisse angemessen reagieren kann.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seine letzte Prognose vom November 2015 insgesamt leicht nach oben korrigiert. In dem Ergebnis spiegelt sich die nach wie vor günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wider. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes ist weiterhin erfreulich. Davon profitieren Unternehmen und private Haushalte durch steigende Einkommen und Gewinne. Die Inlandsnachfrage ist robust und die tragende Säule des Wachstums.

Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2015 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2016 um 5,0 Mrd. Euro bzw. 0,7 % höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich dabei Mehreinnahmen von 2,0 Mrd. Euro bzw. 0,7 %, für die Länder von 2,4 Mrd. Euro bzw. 0,9 % und für die Gemeinden von 0,7 Mrd. Euro bzw. 0,8 %.

Auch in den Jahren 2017 bis 2020 wird das Steueraufkommen insgesamt betrachtet über dem Schätzergebnis vom November 2015 liegen. Für 2017 werden für den Gesamtstaat zusätzlich 6,3 Mrd. Euro bzw. 0,9 %, für 2018 8,4 Mrd. Euro bzw. 1,1 %, für 2019 10,2 Mrd. Euro bzw. 1,3 % und für 2020 12,5 Mrd. Euro bzw. 1,6 % geschätzt.

Die Auswirkungen auf die einzelnen staatlichen Ebenen sind dabei unterschiedlich. Länder und Gemeinden profitieren überproportional vom Anstieg der Steuereinnahmen. Hier wirkt sich in erster Linie aus, dass die originären Länder- und Gemeindesteuern stärker als die Bundessteuern steigen.

Für die Haushalts- und Finanzplanung des Bundes ist der Vergleich zur November-Schätzung wenig aussagekräftig. In den vom Bundeskabinett im März 2016 beschlossenen Eckwerten für den Haushalt 2017 und den Finanzplan bis 2020 sind die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung größtenteils antizipiert worden. In einer aktuelleren BMF-Schätzung auf Basis der gesamtwirtschaftlichen Projektion des Jahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung vom Januar 2016 wurden bereits steigende Steuereinnahmen gegenüber der November-Schätzung unterstellt. Entsprechend sind die tatsächlichen Zuwächse für den Bund deutlich geringer, als der Vergleich zwischen November- und Mai-Steuerschätzung suggeriert.

Grundlagen der Mai-Steuerschätzung 2016

Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahresprojektion 2016 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet hiernach für dieses Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real + 1,7 %. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden Veränderungsraten von + 3,6 % für das Jahr 2016, + 3,3 % für das Jahr 2017 sowie + 3,2 % für die Jahre 2018 bis 2020 projiziert.

Die erwartete Zunahme der als gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage für die Steuerschätzung relevanten Bruttolöhne und -gehälter wurde im Rahmen der Frühjahrsprojektion wie folgt angepasst: Für das Jahr 2016 wird von einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter von + 4,1 % ausgegangen und damit noch einmal 0,6 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2015. Für das Jahr 2017 wird ein Anstieg von nunmehr + 3,7 % erwartet, 0,2 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2015. Für die Jahre 2018 bis 2020 wurde die erwartete Wachstumsrate leicht um 0,1 Prozentpunkte auf + 3,1 % p.a. angehoben.

Bei den Unternehmens- und Vermögenseinkommen, der zentralen Bezugsgröße für die gewinnabhängigen Steuerarten, wird für das Jahr 2016 mit einer Zuwachsrate von + 4,1 % gerechnet; gegenüber der Herbstprojektion 2015 ist dies ein Rückgang um 0,4 % Prozentpunkte. Im Jahr 2017 wurde der Anstieg um 0,7 Prozentpunkte auf + 3,4 % gemindert. Für die Folgejahre 2018 bis 2020 wird die Wachstumsrate konstant mit jährlich + 3,7 % prognostiziert.

Die Schätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. Gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom November 2015 waren die finanziellen Auswirkungen der folgenden Gesetze zu berücksichtigen:

  • Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 21. Dezember 2015 (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II; BGBl. I Nr. 54, S. 2424); Artikel 2 Nr. 32: Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Beitragssatzpunkte auf 2,55 % zum 1. Januar 2017
  • Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I Nr. 55, S. 2553); Artikel 2: Änderung der §§ 4d und 6a EStG
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 21. Dezember 2015 (GVBl. für den Freistaat Thüringen Nr. 11, S. 238)
  • Verordnung zur Festlegung der Steuersätze im Jahr 2016 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung 2016 - LuftVStFestV 2016) vom 10. November 2015 (BGBl. I Nr. 45, S. 1978)
  • Anwendung des BFH-Urteils vom 17.12.2014 I R 39/14 zur vollen Schachtelprivilegierung im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis infolge sog. Bruttomethode (BStBl. 2015 II Nr. 21, S. 1052)
  • BMF-Schreiben vom 10. November 2015 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :007 (Dok 2015/0960049) zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG); Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen (BStBl. I Nr. 17, S. 876)
  • Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 3. September 2015 - VI R 13/15 (BStBl. 2016 II Nr. 2, S. 47); Ansatz von Kosten für die Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung
  • Die Ergebnisse der Steuerschätzung für die Jahre 2016 bis 2020, differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden und EU, sind in Anlage 1 zusammengefasst. Um einen Vergleich mit der letzten Steuerschätzung vom November 2015 zu ermöglichen, sind die Abweichungen zu diesen Schätzungen bis 2020 in Anlage 2 im Einzelnen dargestellt.




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