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Entziehung elektrischer Energie ist eine Straftat und nicht ganz ungefährlich

19.04.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Einen ungewöhnlichen Einsatz hatten die Beamten der Polizeistation Süsel wahrzunehmen. Sie hatten einen Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht vorliegen, um die Wohnung eines 69-jährigen Rentners zu durchsuchen, da dieser im Verdacht stand, unerlaubt Strom zu entziehen.

Die Beamten hatten einen Elektromeister hinzugezogen, der sie begleitete. Gemeinsam wurden folgende Feststellungen getroffen: Der Rentner hatte ein Loch durch die Wand in den Heizungsraum des Einfamilienhauses gebohrt. Hier hatte er direkt von einer Verteilerdose durch ein Stromkabel elektrische Energie abgezogen. Da der Mann die Verteilerdose direkt angebohrt hatte, war das von ihm gelegte Stromkabel von außen nicht sichtbar. Erst nach dem Öffnen der Verteilerdose war das illegal angeschlossene Kabel sichtbar, das zu dem in seiner Wohnung installierten Sicherungskasten führte. Der von den Beamten hinzugezogene Fachmann klemmte das illegal gelegte Kabel ab, das nun als Beweismittel sichergestellt wurde.

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Aufgefallen war dem Vermieter der Vorgang, da er wusste, dass der Rentner gar keinen Strom mehr bezieht. Trotzdem liefen in seiner Wohnung diverse elektrische Geräte, die von außen zu sehen waren.

Der Vermieter hatte bereits vor einem halben Jahr ein illegal verlegtes Kabel durchtrennt. Schon damals hatte der jetzige Tatverdächtige Strom aus einer leer stehenden Wohnung entzogen.

Insgesamt ist ein Schaden von mehr als 1.200 Euro entstanden.

Die Polizei weist darauf hin, dass die Installation solcher Konstruktionen lebensgefährlich sein kann. Ferner handelt es sich um eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.

Quelle: Polizeidirektion Lübeck, Pressestelle Carola Aßmann
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