13.05.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immowelt AG.
Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai in Kraft. Ein Bestandteil ist die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke und zur Erneuerung alter Heizungsanlagen. Bis Ende 2015 haben Eigentümer Zeit, die geforderten Maßnahmen durchzuführen. Nach Einschätzung von Immobilienprofis wissen allerdings die meisten Hausbesitzer nicht, dass sie möglicherweise sanieren müssen. So geben 76 Prozent der deutschen Makler an, dass ihre Kunden nicht über die Nachrüstpflicht Bescheid wissen. Das zeigt der Marktmonitor Immobilien 2014, eine Studie von immowelt.de, die in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen durchgeführt wurde.
Damit im Winter die Wärme aus der Wohnung nicht gleich wieder durch das Dach entweicht, verpflichtet die EnEV Eigentümer dazu, die oberste Geschossdecke ihres Hauses zu dämmen. Das gilt, wenn der Dachboden über der letzten Wohnung unbeheizt und das Dach selbst ungedämmt ist. Alternativ kann auch das Dach selbst isoliert werden – das lohnt sich in der Regel jedoch nur zusammen mit einem Dachbodenausbau.
Auch ihre Heizungsanlagen sollten Hausherren prüfen. Künftig gilt: Wessen Heizkessel für Öl oder Gas älter als 30 Jahre ist oder vor 1985 eingebaut wurde, der muss neue Geräte installieren. Hausbesitzer, die sich nicht sicher sind, ob sie die oberste Geschossdecke isolieren oder die Heizung erneuern müssen, finden Unterstützung bei den Verbraucherzentralen. Die Seite www.verbraucherzentrale-energieberatung.de nennt Adressen von Beratungsstellen und bietet eine kostenlose Informations-Hotline an.
Bevor Eigentümer allerdings beginnen, in alten Unterlagen nach Informationen zu Heizung und Dämmung zu suchen, ist es sinnvoll zu prüfen, ob die Regelungen der EnEV überhaupt für sie gelten. Wer nämlich ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzt und dieses bereits vor Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist von der Nachrüstpflicht befreit. Erst wer später in sein Eigenheim gezogen ist, muss modernisieren.
Noch ein weiterer Passus entbindet Hausbesitzer unter Umständen von teuren Sanierungsmaßnahmen: Sie müssen Dach oder Heizung nicht nachrüsten, wenn sie die Kosten dafür nicht in einer "angemessenen Frist" zurückerwirtschaften können. Die Frage, wie lange die Frist dauern darf, beantwortet die Verordnung allerdings nicht. Gerichtsurteile zu energetischen Sanierungen halten einen Zeitraum von 10 Jahren für angemessen.
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