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Energie-Anforderungen an Gebäude nicht senken: Statt Entlastung entsteht für Privathaushalte nur Unsicherheit

22.02.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verbraucherzentrale NRW.

Bauen wird nicht wieder günstiger, wenn die energetischen Anforderungen im Neubau gesenkt werden. Diese Auffassung vertritt die Verbraucherzentrale NRW und tritt so Überlegungen entgegen, die jüngste Stufe der Energieeinsparverordnung aus Kostengründen auszusetzen. Die Anforderungen jetzt zu lockern, erzeuge zudem Planungsunsicherheit, da verbindliche Klimaziele mittelfristig eher weitergehende Vorgaben erwarten ließen.

„Die Politik in Land und Bund muss endlich klar festlegen, wie international vereinbarte Ziele für 2030 und 2050 erreicht werden sollen. Gerade private Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich darauf einstellen können. Sie können typischerweise nur in großen zeitlichen Abständen in die Modernisierung ihrer Eigenheime investieren und dürfen jetzt nicht durch unnötiges Hin und Her zu Fehlplanungen verleitet werden“, betont Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie und Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW.

Bis 2030 sollen laut Klimaschutzplan der Bundesregierung die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich rund 66 Prozent unter den Werten von 1990 liegen. Zu diesem Ziel hat sich auch die Parteien der geplanten großen Koalition im Bund bekannt. Erreichbar ist es nach Auffassung der Verbraucherschützer nur mit hoher Effizienz in Neubau und Bestand. Hinzu kommt die EU-Verpflichtung, bereits zum 1. Januar 2021 eine Regelung in Kraft zu setzen, die nur noch besonders sparsame sogenannte Niedrigstenergiehäuser im privaten Neubau erlaubt. „Erneuerbare Energien und innovative Technologien wie Power to Gas werden zwar einen wachsenden Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Doch allein darauf zu setzen, ist viel zu riskant“, erklärt Sieverding. „Die Zeit ist knapp, und mit den begrenzten ausgereiften Anwendungen und Ressourcen muss zugleich der Verkehrssektor dekarbonisiert werden. Für den Gebäudebereich muss deshalb weiter gelten: ‚Efficiency first‘.“

Hohe Baukosten seien zudem nicht maßgeblich auf steigende energetische Anforderungen zurückzuführen, führt Sieverding aus. Zum einen habe ein Großteil der privaten Bauherren die jetzt zur Diskussion stehenden Grenzwerte bereits viele Jahre vor ihrem Inkrafttreten unterschritten. Zum anderen habe dem Anstieg der Anforderungen in den vergangenen Jahren eine Kostensenkung bei Materialen und Bauteilen gegenübergestanden. „Für dasselbe Geld erhält man heute einen höheren energetischen Standard als noch vor zehn Jahren. Eine effektive – und sozial gerechte – Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Energiewende wäre deshalb viel besser durch eine Reform des Abgaben- und Umlagensystems zu erreichen.“

Eine entsprechende Position werde man am kommenden Freitag in der Anhörung zum Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen im Landtag vertreten, die eine Bundesratsinitiative zur Aussetzung der jüngsten Stufe der Energieeinsparverordnung anstreben.

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