07.02.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Neu seit Januar 2017: Wer sich einen reinen Elektrowagen zulegt, wird zehn Jahre von der Kraftfahrzeug-Steuer befreit. Das gilt für Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen wurden bzw. werden. Bislang waren es lediglich fünf Jahre Kfz-Steuerbefreiung.
Ebenfalls neu: Die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung gilt auch für Fahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2020 verkehrsrechtlich genehmigt zu reinen Elektro-Autos umgerüstet wurden bzw. werden.
Morgens zur Arbeit fahren, dort das Auto an die Steckdose anschließen und abends mit dem aufgeladenen Wagen wieder nach Hause fahren – das muss Arbeitnehmer seit 1. Januar 2017 weder Geld noch Steuern kosten. Die Voraussetzungen dafür sind:
Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen – etwa Essens- oder Tankgutscheine für Diesel- bzw. Benzin-Fahrzeuge – wird das Aufladen von Elektro-Autos oder S-Pedelecs an ortsfesten betriebseigenen Ladestationen in der Regel nicht als geldwerter Vorteil versteuert.
Auch in puncto Ladevorrichtung können Arbeitgeber ihre Angestellten unterstützen: Stellt der Chef die Technik zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs unentgeltlich bzw. verbilligt zur Verfügung (gleichzusetzen mit Verleihen), fallen dafür keine Steuern für den Arbeitnehmer an. Anders ist es, wenn der Arbeitgeber die Ladeeinrichtung übereignet (gleichzusetzen mit Verschenken): Das zählt als geldwerter Vorteil, weshalb grundsätzlich für den Arbeitnehmer pauschal 25 Prozent Steuern zzgl. Kirchensteuer und Soli auf den Wert der übereigneten Ladeeinrichtung fällig werden.
Bereits seit Juli 2016 können Käufer von Elektroautos eine Prämie beantragen: 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Diese Prämien sind steuerfrei. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zahlt diesen Zuschuss, den sich Bund und Industrie teilen. Der entsprechende Online-Antrag kann beim Bafa gestellt werden. Das Bafa vergibt die Förderung solange, bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind; spätestens 2019 läuft das Programm aus.
Die verlängerte Kfz-Steuerbefreiung sowie die Steuervergünstigungen für das Aufladen von Elektro-Autos sind Bestandteile des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität, das am 17. November 2016 in Kraft getreten ist und bis zum 31. Dezember 2020 gelten soll. Das Gesetz ergänzt das Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität im Sektor Straßenverkehr.
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