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Eigenbedarf – Zwei sind einer zuviel

05.03.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Top-Immobilien GmbH.

Wenn Sie als Vermieter Ihren Anspruch auf Eigenbedarf durchsetzen möchten, sollten Sie die Anspruchsperson verbindlich und eindeutig angeben.

Sie sind Vermieter einer Eigentumswohnung und möchten Ihrer Familie bei der Wohnungssuche helfen. Wenn Sie Ihr Recht auf Räumung Ihrer Immobilie mit Eigenbedarf vor Gericht begründen wollen, sollten Sie vorher eindeutig festlegen, welche Person die ETW beziehen möchte. Geben Sie mehrere mögliche Nutzer an, so werden Sie Ihren Anspruch verlieren, weil Sie die Beweggründe des persönlichen Bedarfes nicht klar darlegen können – in diesem Sinne jedenfalls urteilte das Landgericht (LG) LG Berlin, Az.: 63 S425/08.

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