23.01.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Sopra Steria GmbH.
Im Dezember 2019 ging das digitale Wohngeld in Schleswig-Holstein an den Start. Nach der Pilotphase werden weitere Bundesländer diesen Service anbieten. Damit ist die erste Leistung aus einem Digitallabor von Bund, Ländern und Kommunen online gegangen. Die Digitalisierung des Wohngeldantrags stuften die Verantwortlichen als besonders dringlich ein. Das Verfahren gilt als äußerst komplex und langwierig. Betroffene Bürger sollen hier möglichst schnell von dem Online-Service profitieren.
In diesem und im kommenden Jahr ist das Angebot zahlreicher weiterer digitaler Leistungen im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geplant. Geht es nach dem Willen vieler Menschen in Deutschland, würde es 2020 vor allem mehr Online-Service im Gesundheitswesen geben. 52 Prozent sind nicht zufrieden mit der derzeitigen Entwicklung. Das ergab die „European Study on the Digitalisation of the Healthcare Pathways“ von Sopra Steria. 81 Prozent der Bürgerinnen und Bürger glauben, dass vor allem Langzeiterkrankungen wie Diabetes mithilfe vernetzter digitaler Lösungen besser behandelt werden können. 90 Prozent der Deutschen würden zugelassene Apps nutzen, beispielsweise für Smartphone-Erinnerungen zur Einnahme von Medikamenten, Monitoring von Vitaldaten und Hinweise zu möglichen Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln.
Ob dieser Wunsch 2020 in Erfüllung gehen wird, hängt davon ab, wie schnell die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. Fortschritte gibt es bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Bundestag hatte im vergangenen Herbst das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verabschiedet. Patienten können künftig auf Kassenkosten Gesundheits-Apps erhalten und Angebote von Online-Sprechstunden leichter nutzen. Zudem soll viel Papierkram entfallen: Wer etwa einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, kann das künftig auch auf elektronischem Weg. Unklar ist dagegen das Datum für die Einführung der NFC-Gesundheitskarte. Versicherte sollen dann mit ihrem Smartphone mithilfe der Gesundheitskarte auf die elektronische Patientenakte zugreifen können.
Parallel zu Digital-Health-Leistungen sollten aus Sicht der Bevölkerung weitere Leistungen der Melde- und Standesämter digitalisiert werden. Dazu zählen unter anderen das Beantragen und Verlängern von Ausweisen und Meldebestätigungen sowie das Ausstellen von Dokumenten bei der Schließung von Ehen und Lebenspartnerschaften oder bei Geburten. Ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger wünscht sich darüber hinaus mehr Online-Services im Bildungssektor – acht Prozentpunkte weniger als 2018. „Das zeigt: Meilensteine wie der Digitalpakt Schule werden wahrgenommen. Wichtig ist, dass die Verwaltungen Prioritäten bei der Digitalisierung der Leistungen setzen“, sagt Ulf Glöckner, Experte für digitale Verwaltung bei Sopra Steria.
In den Interviews für die Studie gaben die Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus Hinweise, was sie an den derzeit bereits verfügbaren Online-Angeboten der öffentlichen Verwaltung stört und was sie für verbesserungswürdig halten. Neben einem Ausbau des noch zu geringen Online-Angebots wünscht sich ein Viertel der Menschen in Deutschland, dass Behörden Statusinformationen über laufende Verfahren kommunizieren, ähnlich einer Sendungsverfolgung im Online-Handel.
Zudem sollten aus Sicht der Bevölkerung die bestehenden Verfahren auf den Behördenportalen weiter vereinfacht und vor allem abgekürzt werden. Jeder fünfte Bürger wünscht sich, dass die Digitalisierung parallel für einen weiteren Bürokratieabbau genutzt wird. „Die Digitalisierung behördlicher Leistungen funktioniert häufig nur mit einer inhaltlichen Vereinfachung. In der Vergangenheit wurde beispielsweise das Schriftformerfordernis für viele Leistungen abgeschafft. Wichtig ist aber auch, dass Behörden Merkblätter oder Informationsbroschüren zu konkreten Leistungen nicht nur als PDF-Dokumente online veröffentlichen, sondern diese Informationen an die Online-Welt anpassen, beispielsweise indem sie Erklärgrafiken und -videos nutzen“, so Ulf Glöckner von Sopra Steria.
575 Verwaltungsleistungen sollen im Rahmen des OZG digitalisiert werden. Die Mehrheit der Leistungen gehört zum „Programm Föderal“. Diese Dienste sind zum Beispiel bundesgesetzlich geregelt, werden aber von Behörden der Länder und Kommunen erbracht. Dazu zählen beispielsweise Kfz-Zulassungen. Zudem gehören zu diesem Programm Leistungen, die komplett Ländersache oder Sache der Kommunen sind. In einem zweiten OZG-Programm, dem „Programm Bund“, werden reine Leistungen des Bundes digitalisiert. Hierein fällt unter anderem das Arbeitslosengeld.
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