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Dumpinghonorare gefährden die Baukultur

09.07.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Teilen europarechtswidrig ist. Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) sieht Gefahren für den Verbraucherschutz und für die Sicherheit von Gebäuden und Ingenieurbauwerken.

Denn ohne Höchst- und Mindestsätze der HOAI, die einen verbindlichen Vergütungs- und damit Qualitätsrahmen setzen, wird der „Billigbau“ gefördert und die Baukultur geschwächt.

Der EuGH ist der Meinung, dass die Bundesrepublik Deutschland mit den Höchst- und Mindestsätzen für Planerinnen und Planer gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen und die Niederlassungsfreiheit behindern würde. Das Ziel dieser Richtlinie ist die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, die Stärkung der Rechte der Dienstleistungserbringer und Verbraucher sowie die Förderung des freien Dienstleistungsverkehrs in der Europäischen Union. Theoretisch klingt die Richtlinie also sinnvoll. In der Praxis erschließt sich jedoch in Bezug auf das Planungs- und Bauwesen ein anderes Bild.

„Der EuGH beanstandet mit seinem heutigen Urteil nicht die HOAI als solche, sondern kritisiert ausschließlich das gesetzliche Verbot, die Mindestsätze zu unter- beziehungsweise die Höchstsätze zu überschreiten. Mit diesem Urteil wird es in Zukunft legal sein, die Mindestsätze zu unterbieten, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Die Gefahr ist groß, dass sich Planende einen ruinösen Unterbietungswettbewerb liefern. Der deutsche Markt wird für Billiganbieter geöffnet. Man mag sich gar nicht ausdenken, wo und auf wessen Kosten seriöse Planungsbüros künftig sparen sollen, um diesen Wettbewerb zu bestehen. Wir dürfen jetzt nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern müssen einen kühlen Kopf bewahren und einen Weg finden, die Architekten und Ingenieure noch besser zu unterstützen, um die Qualität und die Planungskultur in Deutschland zu erhalten“, ermutigt der im Juni 2019 neu gewählte BDB-Präsident Christoph Schild.

Für das Honorar kann und sollte weiterhin die HOAI als Orientierung dienen. Der Austausch und das Netzwerk unter Kollegen könnte nun an Bedeutung gewinnen. Letztendich muss jeder Planende entscheiden, wie er oder sie wirtschaftlich arbeiten kann und die Kosten deckt, um den Bürobetrieb aufrecht zu erhalten. Im Fokus müssen immer die Qualität und ein realistisches Preis-Leistungs-Verhältnis stehen. Denn auch die Auftraggeber wollen gut beraten und sicher sein, dass sie sich auf ihre Planenden verlassen können, weil sie wissen: Wer an der Planung spart, baut am Ende teurer.

Der BDB fordert die Bundesregierung auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten, in dem zugesagt wird, die HOAI zu verteidigen. Der Apell ist ganz klar: „Die Regierung soll ihr Wort halten und sich für Architekten und Ingenieure auf europäische Ebene einsetzen, so dass die Honorare und die Qualität im Bauwesen gesichert werden. Das für die Planerinnen und Planer in Deutschland existentielle Thema darf nicht im ′Sommerloch′ untergehen“, so Schild. Der BDB fordert, dass sich die Bundesregierung für die Architekturschaffenden und Planenden einsetzt. Es geht um Gebäude, in denen gelebt und gearbeitet wird. Es geht um den Erhalt und die Fortentwicklung der technischen, ökologischen, ökonomischen, sozio- und baukulturellen Vielfalt und Qualität unserer gebauten Umwelt. Es ist die Pflicht der Regierung, dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu erhalten.

Über den BDB

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) vertritt mit seinen rund 9.000 Mitgliedern die Interessen von Architekten und Ingenieuren. Er ist der größte Zusammenschluss dieser Berufsgruppen in Deutschland. Der BDB steht für das integrale Planen und Bauen und damit für einen kreativen, innovativen und ganzheitlichen Ansatz des Bauens unter Mitwirkung aller am Planungsprozess beteiligten Fachdisziplinen.

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