Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Drohende Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen endgültig abgewendet

11.06.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

"Gute Nachrichten für Bauunternehmen: Eine Pflichtversicherung für selbstfahrende Baumaschinen, die maximal 20 km/h fahren können, ist endgültig vom Tisch!"

So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa. Die Versicherungsfreiheit wäre im Dezember 2012 ausgelaufen, so dass erneut eine Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen drohte, die enorme Mehrkosten für das Baugewerbe bedeutet hätte.

Bereits im Jahr 2007 mussten europäische Vorgaben der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Dem ZDB war es damals bereits gelungen, dass die von versicherungsfreien Baumaschinen verursachten Unfälle durch den "Entschädigungsfond für Schäden aus Kraftfahrzeug-Unfällen (Verkehrsopferhilfe)" abgedeckt werden. Daher musste für diese Fahrzeuge keine Versicherung abgeschlossen werden. Die Regelung wurde vom Gesetzgeber aber befristet, sie wäre am 17. Dezember 2012 außer Kraft getreten.

Der ZDB hatte sich gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie an das Bundesjustizministerium gewandt, um auch zukünftig auf eine Pflichtversicherung für Baumaschinen verzichten zu können. Eine Versicherungspflicht hätte die Betriebe der Bauwirtschaft unnötig finanziell und bürokratisch belastet, ohne dass damit ein erkennbarer Nutzen für die Allgemeinheit verbunden wäre.

Der ZDB hatte darüber hinaus eine generelle Entfristung der Vorschrift gefordert, wogegen es erhebliche Widerstände aus der Versicherungswirtschaft gab. In einem ersten Schritt konnte aber erreicht werden, dass der Bundestag einer Verlängerung der Ausnahme um zwei Jahre, bis 2014, zustimmte.

Nach intensiven Gesprächen des ZDB mit Versicherungswirtschaft und Bundesjustizministerium verabschiedete der Bundestag nun ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften, dem auch der Bundesrat bereits zugestimmt hat. „Darin ist nun eine dauerhafte Ausnahme von der Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen enthalten. Mit dieser Entfristung werden Mehrkosten in Millionenhöhe für die Bauwirtschaft dauerhaft verhindert“, so Pakleppa.

 

nach oben
FAQ