14.10.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: PlanetHome AG.
Unter den rund 1.100 Studienteilnehmern befanden sich Personen, die vor kurzem eine Immobilie gekauft haben und auch solche, die einen Kauf in naher Zukunft planen. Knapp 80 Prozent der letztgenannten Gruppe gibt den Preis als wichtigstes Kaufkriterium an. Mit rund 45 Prozent folgt der bauliche Zustand der Immobilie beziehungsweise der damit verbundene Investitionsaufwand. An dritter Stelle mit je 30 Prozent liegen Aspekte der Umweltfreundlichkeit und Raumaufteilung.
Der angemessene Kaufpreis und Ausstattungsmerkmale, die langfristig die Kosten senken – das sind die Faktoren, die Immobilienverkäufer deshalb vorrangig berücksichtigen sollten. Denn es sind nicht unbedingt die "soft facts" wie Fußbodenheizung, Sauna im Keller, ein offener Kamin oder eine hochwertige Einbauküche, die potenzielle Interessenten zum Kauf bewegen: Was die Mehrheit der Käufer für unverzichtbar hält sind Faktoren, die die Energiekosten langfristig kalkulierbar machen: zum Beispiel ein modernes Wärmedämmungs-Verbundsystem für die Fassade, Fenster mit guter Isolierung und eine umweltfreundliche Heizungsanlage.
"Bei den steigenden Energiekosten ist das kaum verwunderlich", sagt Ludwig Wiesbauer, Bereichsvorstand Immobilienvermittlung bei der PlanetHome AG. "Gerade im Zuge der Energieeinsparverordnung schauen viele hier lieber zweimal hin, denn neue Fenster, eine Fassadendämmung oder ein neuer Brennwertkessel sind nicht billig. Im Vergleich dazu ist eine moderne Einbauküche schon fast geschenkt."
Immobilienverkäufer, die ihr Objekt kurz- oder mittelfristig veräußern wollen, sollten diese Kriterien berücksichtigen. So sei es laut Wiesbauer sinnvoll, vor dem geplanten Verkauf, wenn nötig, durchaus in Wärmeisolierungsmaßnahmen zu investieren, um den Wert des Objekts zu steigern.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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