25.08.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Die deutsche Bauindustrie.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie begrüßt die Initiative von Bundesbauministerin Barbara Hendricks, dem Bund durch eine Grundgesetzänderung eine stärkere Rolle beim Wohnungsbau zu verschaffen. „Die Schaffung von mehr kostengünstigem Wohnraum insbesondere durch die serielle Fertigung wird bislang durch die unterschiedlichen Landesbauordnungen und Förderrichtlinien gebremst. Durch den Vorschlag von Hendricks können diese Hürden überwunden und dem Wohnungsbau entscheidende Impulse gegeben werden.“ Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, heute in Berlin. Hendricks hatte eine gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern für den sozialen Wohnungsbau vorgeschlagen, wie sie bis zur Föderalismusreform 2006 galt. Dafür muss jedoch das Grundgesetz geändert werden, weil der Wohnungsbau seitdem alleinige Aufgabe der Länder ist. Nach jetziger Regelung darf der Bund die Länder im sozialen Wohnungsbau nur noch bis zum Jahr 2019 finanziell unterstützen. Aktuell erhalten die Bundesländer jährlich 1,5 Milliarden Euro.
Bis eine Grundgesetzänderung allerdings durchgesetzt sei, vergehe einige Zeit. Die Länder könnten jedoch bereits jetzt aktiv werden, so Knipper. Insbesondere die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen sei der entscheidende Hebel für die Schaffung von mehr seriellem Wohnraum. „Die Bundesländer müssten hier über ihren Schatten springen und die derzeit auf Bundesebene überarbeitete Musterbauordnung für ihr jeweiliges Bundesland übernehmen.“ Nur so ließen sich zukünftig zentral genehmigte Typenhäuser tatsächlich bundesweit unter einheitlichen Rahmenbedingungen realisieren. Dies sei auch eine entscheidende Voraussetzung dafür, die Baukosten durch seriellen Wohnungsbau gegenüber dem derzeitigen Status quo deutlich zu reduzieren.
„Auch die bisher unterschiedlichen Förderrichtlinien gehörten in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand“, forderte Knipper. „Es kann nicht sein, dass ein Typengebäude hinsichtlich Ausstattung, Wohnungsgröße und Baukosten in einem Bundesland förderfähig ist und in einem zweiten nicht. Eine Vereinheitlichung der Richtlinie, gerade in Hinsicht auf serielle Bautypen, ist daher dringend notwendig.“
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