22.10.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
„In den Ballungsgebieten ist die Wohnungsnot besonders groß; Wohnungen für Menschen mit mittleren und unteren Einkommen sind Mangelware. Der Zuzug von Flüchtlingen verschärft diese Situation dramatisch. Wir brauchen sowohl private wie auch staatliche Investitionen, um in den nächsten Jahren jeweils mindestens 350.000 – 400.000 Wohneinheiten für alle Bürger zu bauen.” Mit diesen Worten appellierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, an die Regierung und Parlament, den Weg für höhere Investitionen in den Wohnungsneubau freizumachen.
Die im Rahmen des „Flüchtlingsgipfels” am 24. September 2015 beschlossene Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau von je 500 Mio. Euro in den nächsten vier Jahren wird allein nicht ausreichen. Der soziale Wohnungsbau braucht eine Renaissance, war er doch in den Nachkriegsjahren eine Stütze zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren Wohnungen. Heute gibt es nur noch 1,4 Millionen Sozialwohnungen, jedes Jahr werden rund 60.000 Wohnungen aus der Sozialbindung entlassen. Neue werden derzeit kaum gebaut. „Dieses muss sich dringend ändern. Wir begrüßen es sehr, dass der Bund diese Mittel für die kommenden vier Jahre fast verdoppelt hat; allerdings muss die Bundesregierung Sorge dafür tragen, dass die Gelder tatsächlich für den Bau von Sozialwohnungen verwendet werden.” So Pakleppa.
Darüber hinaus ist es erforderlich, die Abschreibungsmöglichkeiten (AfA) im Mietwohnungsneubau zu erhöhen. Die gegenwärtig gültige Abschreibung von 2 % im Jahr für Mietwohnungsbau ist nicht mehr sachgerecht. Denn der Anteil von Bauteilen und technischen Anlagen mit einer Nutzungsdauer von höchstens 25 Jahren am Gesamtgebäude hat massiv zugenommen. Die generelle Erhöhung der Abschreibungen im Mietwohnungsneubau auf 4 % ist daher ein notwendiger Schritt, um zusätzliche Potentiale für Haushalte mit mittleren Einkommen zur Bezahlbarkeit von Neubaumietwohnungen zu erschließen.
Um auch kurzfristig deutlich mehr Wohnungen bauen zu können, müssen die Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt werden. „Hierzu schlagen wir vor, dass Bund und Länder bestimmte Typenhäuser gemeinsam definieren.” Erläuterte Pakleppa den Vorschlag des Baugewerbes. „Bei Typenhäusern handelt es sich um ein standardisiertes Gebäude, das – wenn es wie definiert gebaut wird – nicht mehr im Einzelfall geprüft und genehmigt werden muss. Dies führt dazu, dass diese Häuser direkt gebaut werden und wesentlich schneller zur Verfügung stehen können.”
Bei den Typenhäusern handelt es sich nicht um eine „Billiglösung.”, sondern um reguläre Wohngebäude mit den entsprechenden Standards, die sowohl für Flüchtlinge, im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, aber auch für Mieter mit mittleren oder niedrigen Einkommen eingesetzt werden können. „Solche Häuser sind nicht nur deutlich günstiger als vergleichbare Flächen im Container, sie sind auch deutlich langlebiger und damit nachhaltiger.” Die Baukosten liegen zwischen 1.500 und 1.800 Euro/qm, während zurzeit Containerpreise von bis 3.000 Euro/qm aufgerufen werden.
Pakleppa abschließend: „Nur im Zusammenwirken von privaten Investoren, regionaler Bauwirtschaft und einem engagierten Zupacken aller drei staatlichen Ebenen wird es gelingen, diese Wohnungsnot in den Griff zu bekommen.”
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