02.02.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V..
Es ist daher essentiell, sämtliche Bemühungen um deren Nutzbarmachung durch eine ganzheitliche und in sich kohärente Strategie voranzutreiben.
Daher ist es aus Sicht des BVDW begrüßenswert, dass die Strategie auch eine Prüfung vorsieht, ob „Optimierungen zur Verbesserung bei der Koordinierung der einheitlichen Durchsetzung des Datenschutzrechts notwendig sind“. „Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt, denn die Fragmentierung des Datenschutzrechts einerseits und die mangelnde Kohärenz zu anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen andererseits sind seit längerem eine große Herausforderung für Unternehmen, da sie praktisch keine wirkliche Rechtssicherheit haben und jedes Bundesland seine eigene Interpretation der Rechtslage lebt“, so Thomas Duhr. Aus Sicht des BVDW braucht es zudem mehr Rechtssicherheit für die Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsverfahren, um Daten einfacher zu nutzen und teilen zu können. Daher begrüßt es der Digitalverband, dass die Strategie vorsieht, Leitlinien für die Anonymisierung von Daten zu erarbeiteten. Wünschenswert ist es aus Sicht des BVDW, weiterhin auch das Instrument der Pseudonymisierung nutzbar zu halten.
Mit Blick auf den Schutz der getätigten Investitionen und datenerhebenden Unternehmen ist positiv zu bemerken, dass für diese weiterhin keine Datenteilungspflicht vorgeschrieben wird, wie es seit Jahren immer wieder von Teilen der Politik gefordert wird. Vielmehr sollen Anreize für freiwillige Datenteilung geschaffen werden, indem einheitliche Standards und Rechtssicherheit gewährleistet werden.
Auch Datensicherheit und Data Governance sind Bestandteil der Datenstrategie der Bundesregierung. Die Thematik der Datensicherheit ist essentiell, da nur damit die Chancen der Digitalisierung ausgeschöpft werden können und Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit mit innovativen datenbasierten Geschäftsmodellen ausbauen können. Ein wichtiges Element, das aus Sicht des BVDW in der Strategie fehlt, ist die Komponente des Datentransfers in Drittstaaten. Auch wenn dies keine rein nationale Thematik ist, hätte die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Wegfalls des EU-US Privacy Shields, aber auch des Brexits, auf diesen Punkt eingehen und damit aufzeigen können, dass sie sich für einen rechtssicheren Datentransfer in Drittländer engagiert. „Es bleibt vollkommen unverständlich, warum dieser für die digitale Wirtschaft so wichtige Aspekt fehlt“, so Duhr.
Positiv zu vermerken ist, dass die Bundesregierung Datentreuhänder im Datenökosystem etablieren will, indem sie „u.a. über Gesetzgebungsprozesse auf EU-Ebene (Data Governance Act), konkrete Anforderungen und Qualitätskriterien definiert, die insbesondere die Neutralität und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Datentreuhändern und deren Eignung gewährleisten.“ Der BVDW sieht schon seit langem die Diskussionen um Personal Information Management Systems und Digitale Identitäten als entscheidend für die Digitale Souveränität Europas an und möchte diese Aspekte somit nochmals bekräftigen. „Hier brauchen wir eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft“, so Thomas Duhr abschließend.
Bild: Kevin Ku (Pexels, Pexels Lizenz)
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