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Bundesregierung gegen Berliner Senat und Mieterbund

28.06.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz plant die Bundesregierung deutliche Verschlechterungen des Mietrechts zu Lasten der Mieter.

Dr. Birgit Grundmann, Staatssekretärin des Bundesministeriums der Justiz, die den Referentenentwurf aus dem Justizministerium auf dem Deutschen Mietertag vorstellte und verteidigte, hatte einen schweren Stand. Sowohl Ingeborg Junge-Reyer, Bürgermeisterin und Senatorin für Stadtentwicklung in Berlin, als auch Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes, lehnten ihren Entwurf weitgehend ab. Stattdessen forderten sie, das Mietrecht müsse zu Gunsten der Mieter geändert werden. Mieter bräuchten insbesondere mehr Schutz vor drastisch steigenden Mieten.
„Wenn Mieter volle Miete zahlen müssen bei halber Leistung, dann geht das nicht“, kommentierte Junge-Reyer die Pläne des Bundesjustizministeriums, das Mietminderungsrecht bei energetischen Sanierungsmaßnahmen für drei Monate ersatzlos zu streichen. Und Mieterbund-Präsident Rips bezeichnete die Pläne aus dem Bundesjustizministerium als reine Klientel-Politik.

Zuvor hatte die Staatssekretärin des Bundesministeriums der Justiz, Dr. Birgit Grundmann, erklärt, der Referentenentwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes aus ihrem Haus befände sich zurzeit noch in der Ressortabstimmung. Geplant sei, noch vor der Sommerpause den Entwurf offiziell vorzustellen und dann den Verbänden zuzuleiten. Schwerpunkt der geplanten Mietrechtsänderungen sei es, die notwendigen energetischen Modernisierungen zu erleichtern. Sie betonte, die bisherige Regelung, wonach 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen, solle unverändert bleiben. In erster Linie profitierten Mieter von den energetischen Modernisierungen durch niedrigere Heizkosten. Mit den Mietrechtsänderungen sollten formale Hürden beseitigt werden, die bisher Vermieter daran hindern, die notwendigen Investitionen vorzunehmen. Deshalb müssten beispielsweise die Duldungspflichten für Mieter erweitert werden und das Mietminderungsrecht für die Dauer der Maßnahmen abgeschafft werden.

„Die geplanten Änderungen sind keine Radikalreform, eher eine kleine Mietrechtsreform, die es aber durchaus in sich hat“, erklärte Dr. Birgit Grundmann.
Die Bürgermeisterin und Senatorin für Stadtentwicklung in Berlin, Ingeborg Junge-Reyer, stellte den Plänen des Bundesjustizministeriums die Gesetzesinitiative des Berliner Senats entgegen: „Das soziale Mietrecht muss weiterentwickelt werden. Ein zu starker Mietpreisauftrieb muss verhindert werden.“

Die Berliner Bundesratsinitiative sieht unter anderem vor, Mieterhöhungen nach Modernisierungen zu beschränken, so dass statt bisher 11 Prozent dann nur noch 9 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden dürfen. Außerdem sollen die ortsüblichen Vergleichsmieten höchstens noch um 15 Prozent innerhalb von 4 Jahren steigen. Und bei der Neuvermietung von Wohnungen müssen überhöhte Mietforderungen wirksam ausgeschlossen werden.

Mieterbund-Präsident Rips unterstützte die Berliner Forderungen, insbesondere müsse gegen hohe Neuvermietungsmieten eingeschritten werden. Rips forderte weiter, die Modernisierungsumlage – egal, ob 11 Prozent oder 9 Prozent – ersatzlos zu streichen. Mieterhöhungen nach energetischen Modernisierungen müssten über das Vergleichsmietensystem, ggf. mit entsprechenden Zuschlägen je nach Sanierungszustand, durchgeführt werden.

In einem Punkt waren sich Rips, Junge-Reyer und Grundmann aber einig: Die im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vorgeschlagene Contracting-Regelung, das heißt eine gesetzliche Regelung zur gewerblichen Wärmelieferung, sei wichtig. Richtig sei vor allem, dass die Contracting-Regelungen für alle Mietverhältnisse gelten und Warmmietenneutralität, das heißt keine Kostensteigerungen für Mieter, zum Ziel haben müssen.

Quelle: Deutscher Mieterbund
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