12.09.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Mieterbund.
„Um den Treibhausgas-Ausstoß im Gebäudebereich aber nachhaltig zu reduzieren, wird das nicht ausreichen. Zusätzlich müssen Sanierungsmaßnahmen im Geschosswohnungsbau wirksamer gefördert werden, zusätzliche steuerliche Vergünstigungen sind hier nicht möglich. Im Mietwohnungsbereich muss es um die Erhöhung der Sanierungsquote gehen und gleichzeitig um eine sozialverträgliche Ausgestaltung der mietrechtlichen Modernisierungsvorschriften. Die bisherigen öffentlichen Förderbestimmungen zur Gebäudesanierung gehören dabei auf den Prüfstand.“
Der Berliner Mieterverein hat 200 Modernisierungsfälle analysiert. Danach beträgt die durchschnittliche Mieterhöhung nach einer energetischen Modernisierung 2,44 Euro pro Quadratmeter bzw. 186,37 Euro im Monat. Bezogen auf die durchschnittliche Vergleichsmiete in Berlin ist das ein Mietenanstieg um fast 42 Prozent. In 13 Prozent der untersuchten Modernisierungsfälle stieg die Miete sogar um 4 Euro pro Quadratmeter und mehr. Im Gegenzug dazu sind die Heizkosten gleich hoch geblieben bzw. Vermieter haben die monatlichen Heizkostenvorauszahlungen nicht gesenkt. Lediglich in 5,56 Prozent aller Modernisierungsfälle haben die Vermieter öffentliche Fördermittel beantragt, mit denen die Modernisierungskosten und damit die Mieterhöhungen reduziert werden könnten. Aus Vermietersicht ist das wohl nicht notwendig, weil auch die teuer modernisierten Wohnungen problemlos weiter oder neu vermietet werden können. Dafür spricht, dass zwei Drittel aller untersuchten Modernisierungsfälle in beliebten und nachfragestarken Stadtteilen durchgeführt wurden.
Nach geltendem Recht kann der Vermieter 11 Prozent der Modernisierungskosten dauerhaft auf die Jahresmiete aufschlagen. In Anspruch genommene Fördermittel reduzieren die Modernisierungskosten und somit den Umfang der Mieterhöhungen.
Siebenkotten: „Vermieter modernisieren nur da, wo sie hohe Mieten durchsetzen können. Das Angebot öffentlicher Fördermittel reizt Investoren nicht an, Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen, und kann Mieter deshalb vor hohen Modernisierungskosten und damit Mietsteigerungen auch nicht ansatzweise schützen. Wir fordern deshalb Mietrechtskorrekturen und eine Neuausrichtung der öffentlichen Förderung:
Bei der Ermittlung der Modernisierungskosten als Grundlage der Mieterhöhung sind öffentlichen Fördermittel nicht nur zu berücksichtigen, soweit sie bewilligt wurden, sondern auch soweit sie – einen entsprechenden Antrag unterstellt – bewilligt worden wären.
Alternativ wäre zu überlegen, die öffentliche Förderung ausschließlich dem investierenden Vermieter zukommen zu lassen und keine Anrechnung auf die Modernisierungskosten vorzunehmen.
Die Modernisierungsumlage muss deutlich abgesenkt werden, beispielsweise auf 4 Prozent der Modernisierungskosten, insbesondere dann, wenn die öffentliche Förderung beim Vermieter verbleibt.“
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