20.09.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
In der "Woche der Industrie", die vom 17.-25. September 2016 stattfindet, will das Bündnis "Zukunft der Industrie" mit über 365 Veranstaltungen deutschlandweit den Menschen in unserem Land Leistungsfähigkeit, Innovationsbereitschaft und die unverzichtbaren Beiträge der Industrie zum gesellschaftlichen Wohlstand in zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen näherbringen. Gleichzeitig ist es das Ziel des Bündnisses, klare industriepolitische Handlungsvorschläge zu formulieren, die für die Zukunftsfähigkeit unserer Industrie von Bedeutung sind. Mehr erfahren unter: www.ihre-industrie.de.
Nachfolgend veröffentlicht das Bündnis daher eine Gemeinsame Erklärung zum Thema Steuerliche F&E Förderung.
Forschung und Innovation sind der Schlüssel für wirtschaftliches Wachstum und nachhaltige Beschäftigung in der Zukunft. Nur so entstehen zukunftsfähige Produkte von morgen. Um auch morgen noch technologisch führend sein zu können, investieren die Unternehmen in Deutschland große Beträge in Forschung und Entwicklung. Nur so werden langfristig Arbeitsplätze gesichert und ausgebaut. Eine besonders wichtige Innovationsquelle ist die Innovationskraft des deutschen Mittelstandes als Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Sie ist der Garant dafür, dass Deutschland technologisch an der Weltspitze steht.
Die Schere zwischen den großen Unternehmen und den kleinen Unternehmen vergrößert sich. Das schränkt die gesamtwirtschaftliche Technologie- und Wissensdiffusion ein, verringert mögliche Produktivitätssteigerungen und geht so mit einer sinkenden Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands einher.
Daher sieht das Bündnis mit Sorge, dass der Anteil der Innovationsausgaben der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis 500 Beschäftigte an den gesamten Innovationsausgaben seit Jahren rückläufig ist. Nach der aktuellen ZEW-Innovationserhebung nahmen die Innovationsausgaben der KMU 2014 im Vorjahresvergleich um 9 Prozent ab, die investiven Innovationsausgaben sanken sogar um 20 Prozent. Nach dem Innovationsindikator 2015 des BDI betrugen die Ausgaben für F&E im Mittelstand nur 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit geben KMUs in Deutschland im Durchschnitt weniger für Forschung und Innovationen aus als in den meisten anderen europäischen Ländern. Mit 11 Prozent weist Deutschland zudem unter den weltweit 25 größten Industrieländern den zweitniedrigsten KMU-Anteil an den F&E-Aufwendungen der Wirtschaft aus. Viele Unternehmen können offenbar nicht in dem Umfang wie bisher forschen und entwickeln. Das geht mittelfristig zu Lasten der Innovationskraft und schadet letztlich auch der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.
Wir haben in Deutschland eine bewährte technologieoffene und gezielte Projektförderung, die weiter ausgebaut werden sollte. Darüber hinaus sind aber weitere unterstützende Instrumente wichtig, damit die ganze Breite des innovativen Mittelstandes erreicht werden kann. Um sich in der Spitzengruppe der Innovationsländer auch in Zukunft behaupten zu können, muss Deutschland die Ausgaben für Forschung und Entwicklung mittelfristig von derzeit knapp 2,9 Prozent Anteil am Bruttoinlandsprodukt auf 3,5 Prozent erhöhen. Japan liegt bereits heute oberhalb von 3,5 Prozent, Südkorea über 4 Prozent Anteil der F&E-Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt.
Der deutsche Mittelstand muss in seinen Forschungs- und Innovationsaktivitäten auch steuerlich unterstützt werden. Das Bündnis "Zukunft der Industrie" fordert, jetzt endlich eine steuerliche F&E-Förderung für innovative KMU bis 500 Beschäftigte einzuführen. Die Erhöhung von Innovationsfähigkeit und Innovationskraft trägt auch dazu bei, Wachstum, qualifizierte F&E-Beschäftigung sowie gute Arbeitsbedingungen zu stärken. Klare Rahmenbedingungen und Kriterien unterstützen die Wirkung dieser Förderung.
Die steuerliche F&E hat den Vorteil von geringen Bürokratiekosten. Die hohe Rechtssicherheit und schnell verfügbare Mittel bringen vor allem bisher nicht oder nur sporadisch forschende Unternehmen dazu, mehr in F&E zu investieren. Konkret wollen wir die Personalkosten für Forschung und Entwicklung mit einer 10%igen steuerlichen Zulage fördern. Diese Zulage wird mit den monatlichen Lohnsteuerzahlungen verrechnet, so dass auch junge Unternehmen, die noch keine Gewinne erwirtschaften, schnell in den Genuss der Vergünstigung kommen.
Auch die Bundesländer fordern seit langem diese breitenwirksame, auf KMU ausgerichtete Förderung. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass der Bundesrat mit seinem länderübergreifenden Beschluss (Bayern, Niedersachsen, NRW, Baden-Württemberg) vom Juni 2016 das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat. Wir als Bündnis wollen daher jetzt eine zügige Umsetzung. Dies ist ein erster Schritt zur Stärkung der Innovationskraft von KMU.
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