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BStBK sieht „Licht und Schatten“ bei der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

17.12.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundessteuerberaterkammer.

Mit dem am 9. Dezember 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist die Grundlage für ein modernes, digitales Besteuerungsverfahren gelegt. Insbesondere im Massenverfahren soll die Veranlagung zukünftig vollständig automationsgestützt erfolgen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sieht in dem aktuell vorliegenden Regierungsentwurf „Licht und Schatten“.

BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger begrüßt, dass in vier für den Berufsstand zentralen Punkten Nachbesserungen erzielt werden konnten. Riedlinger: „Der lange Diskussionsprozess zwischen Finanzverwaltung und betroffenen Organisationen hat gute Ergebnisse hervorgebracht. Unter anderem konnte verhindert werden, dass es für manuell und automatisch erlassene Steuerbescheide unterschiedliche verfahrensrechtliche Regelungen gibt. Die vorgeschlagene Regelung, dass das Finanzamt Steuerberater vom Vortrag wegen Ungeeignetheit zurückweisen kann, wurde verworfen. Die ursprünglich vorgesehene Haftungsverschärfung für Steuerberater bei der Übermittlung der elektronischen Steuererklärung wurde nicht weiterverfolgt. Schließlich wurde unsere Forderung aufgegriffen, wonach der Steuerpflichtige eine manuelle Veranlagung seiner Steuererklärung veranlassen können muss.“

Trotz aller Fortschritte, gibt es in dem Regierungsentwurf nach wie vor Regelungen, die der Berufstand kaum akzeptieren kann. Für vorab angeforderte Steuererklärungen soll nur eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten zur Verfügung stehen. Bei Überschreiten dieser Frist sind automatische Verspätungszuschläge vorgesehen. BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger fordert, dass diese Fälle von den automatischen Verspätungszuschlägen ausgenommen werden und ihre Bearbeitungsfrist verlängert wird.

Weiterhin fordert die BStBK, dass die Nutzenasymmetrie der Reformüberlegungen verringert wird. Denn bisher führten die vorgesehenen Regelungen dazu, dass vor allem die Finanzverwaltung Synergieeffekte erziele. Riedlinger: „Um auch Steuerpflichtige und ihre Berater von der Digitalisierung profitieren zu lassen, benötigen wir eine digitale Rückübermittlung der Steuererklärung mit automatischer Abweichungsanalyse. Ebenso wichtig ist eine ausreichende Transparenz bei den Risikomanagementsystemen.“ Bedenklich ist für Riedlinger in diesem Zusammenhang, dass Grundlagen und Umfang der angewandten Methodik des Risikomanagementsystems nicht offen gelegt werden dürfen und nur sehr eingeschränkt gerichtlich überprüft werden können.




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