10.06.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V..
Die Fußball-Weltmeisterschaft steht kurz bevor. Nicht mehr lange also und das Straßenbild in Deutschlands Städten verwandelt sich in ein schwarz-rot-goldenes Farbenmeer. Öffentliche Plätze, Kneipen und Biergärten werden wieder zu begehrten Public-Viewing-Zonen. So beliebt das auch ist, nicht jeder möchte sich zum Fußballschauen ins große Getümmel stürzen. Glücklich ist der, welcher Garten, Terrasse oder Balkon sein Eigen nennt. Genau der richtige Platz für die Fußball-Party – Torjubel und Grillwürstchen inklusive. Doch ist das während der Weltmeisterschaft auch nach 22 Uhr erlaubt? An welche Regeln müssen sich Wohneigentümer und Mieter noch halten?
Auch wenn der Bundesrat eine Ausnahmeregelung beschlossen hat, nach der Spiele der WM in Brasilien auf öffentlichen Plätzen und in Kneipen auch zu später Stunde noch auf Großleinwänden verfolgt werden dürfen, so gilt das nicht für den heimischen Garten oder den Balkon. Fühlen sich Anwohner von jubelnden Nachbarn, Trillerpfeifen und lauten Kommentaren belästigt, muss innerhalb der Wohnung ferngesehen werden. Auch wenn die Stimmung noch so ausgelassen ist - sobald sich Nachbarn belästig fühlen, ist das die rote Karte und die Fangemeinschaft muss in die Wohnung umziehen. Auch während der Fußballweltmeisterschaft gilt 22 Uhr als Richtwert für die Nachtruhe. Danach darf in Zimmerlautstärke zwar weiter geschaut und vielleicht sogar gefeiert werden, auf die Großleinwand im Hof sollte dann besser verzichtet werden, es sei denn, die Hausgemeinschaft hat sich einvernehmlich darauf verständigt.
Neben einem guten Bier gehört für viele auch die Grillwurst zur richtigen WM-Party. Doch wie sieht das auf Balkon, Terrasse oder Hinterhof aus? Grill aufgestellt und los kann es gehen? Ist das in Mietvertrag und Hausordnung untersagt, gibt es auch für die vier Wochen der WM keine Ausnahme.
Wenn keine verbindliche Regelung vorliegt, steht der Grillwurst allerdings nichts entgegen. Um Auseinandersetzungen mit Nachbarn zu vermeiden, sollte aber Rücksicht genommen und darauf geachtet werden, dass der Rauch nicht in offenstehende Fenster zieht.
Hat die deutsche Nationalmannschaft die Vorrunde überstanden, gibt es spätestens dann für viele kein Halten mehr: Nicht nur das Auto wird mit Fähnchen versehen, auch Balkone und Fenster bekommen ein schwarz-rot-goldenes Gewand und werden mit unterschiedlichen Fanartikeln versehen. Doch ist das immer erlaubt?
Einige Mietverträge und Gemeinschaftsordnungen von Wohneigentümergemeinschaften untersagen beispielsweise das Befestigen von Plakaten – meist sind hier aber politische Meinungsäußerungen gemeint. Auch wenn das einheitliche Erscheinungsbild der Fassade grundsätzlich geregelt ist, sollte es im Rahmen eines solch populären Turniers gestattet sein, seiner persönlichen Begeisterung Ausdruck zu verleihen. Fühlt sich dadurch dennoch jemand gestört, kann hier im Zweifelsfall der Verwalter angesprochen werden, um als Mittler zu agieren.
Der DDIV empfiehlt allen, die aus der WM einen persönlichen Party-Marathon machen, sich vorab mit den Nachbarn abzusprechen. Die meisten werden sich sicherlich von der Fußball-Begeisterung anstecken lassen, und haben gegen die eine oder andere Party nichts einzuwenden oder sind sogar mit von der Partie. Sollte es dann tatsächlich zu Auseinandersetzungen kommen, ist es in jedem Fall ratsam, erst einmal das Gespräch zu suchen. Meist findet sich ein Kompromiss, mit dem alle Beteiligten gut leben und nicht zuletzt feiern können.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?