28.02.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Mieterbund.
Betriebskosten sind und bleiben Rechtsberatungsthema Nr. 1 in Deutschland. Kein Wunder, denn Mieterinnen und Mieter zahlen zwischen zwei und drei Euro pro Quadratmeter im Monat für Heizung und Warmwasser, für Grundsteuer, Straßenreinigung, Wasser, Abwasser, Müllbeseitigung, Hausmeister, Gartenpflege, Hausreinigung, Versicherungen, Aufzug usw. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung müssen 1.680 bis 2.520 Euro für die so genannte zweite Miete einkalkuliert werden. Rund ein Drittel aller Beratungen der 320 örtlichen DMB-Mietervereine drehen sich um Fragen der Neben- und Heizkosten bzw. der Betriebskostenabrechnungen. Das Ergebnis von jährlich hunderttausenden Abrechnungsüberprüfungen ist erschreckend: Jede zweite Abrechnung ist falsch, unplausibel oder unvollständig.
Mieter müssen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung von ihrem Vermieter erhalten haben. Auf später eintreffende Betriebskostenabrechnungen müssen sie keine Nachzahlungen mehr leisten.
Eine Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung lohnt immer, auch wenn für das Abrechnungsjahr 2016 viele Mieterhaushalte mit stabilen oder sogar niedrigeren Heizkosten rechnen können.
Insgesamt war 2016 geringfügig kälter als 2015, vor allem im November und Dezember. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes führen die kühleren Temperaturen in den Wintermonaten 2016 letztlich zu einem höheren Energieverbrauch. Die hieraus resultierenden Mehrkosten werden aber überwiegend durch niedrigere Energiepreise aufgefangen. So wurde Heizöl im Jahresdurchschnitt um 26,5 Prozent preiswerter, Fernwärme um 8,5 Prozent und Gas um 3 Prozent.
Im Ergebnis rechnet deshalb der Deutsche Mieterbund damit, dass die Heizkosten für ölbeheizte Wohnungen etwa 14 Prozent niedriger liegen als im Vorjahr. Die Heizkosten für fernwärmebeheizte Wohnungen dürften rund 6 Prozent niedriger ausfallen, dagegen bleiben die Heizkosten für gasbeheizte Wohnungen voraussichtlich unverändert. Allerdings sind bei Gas und Fernwärme regionale Preisunterschiede zu beachten und bei Heizöl kommt es letztlich immer darauf an, wann der Vermieter Heizöl getankt, also eingekauft, hat.
Aber auch bei zu erwartenden Rückzahlungen für die Heizkosten, erst recht bei Nachzahlungen, gilt bei jeder Betriebskostenabrechnung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wer seine Abrechnung überprüfen will, braucht:
Die Höhe der einzelnen Betriebskosten kann abgeglichen werden mit den Vergleichszahlen des DMB-Betriebskostenspiegels, um unplausible Preisunterschiede festzustellen (www.mieterbund.de/service).
Themen
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