25.02.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
Damit wird die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern vereinfacht und leichter handhabbar gemacht. Bekannte Steuergestaltungsmodelle werden ausgeschlossen und die Gefahr von neuen Gestaltungsmissbräuchen erheblich reduziert. EU-rechtliche Risiken, die sich heute aus den unterschiedlichen Besteuerungsregelungen für inländische und ausländische Investmentfonds ergeben, werden ausgeräumt.
Das geltende Investmentsteuerrecht ist komplex und stellt hohe Anforderungen für die Besteuerung der Anleger von Publikums-Investmentfonds. Der Gesetzentwurf enthält daher ein grundlegend reformiertes Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds. Statt bisher bis zu 33 Besteuerungsgrundlagen brauchen die Anleger für ihre Steuererklärung zukünftig nur noch vier Angaben:
Diese Informationen lassen sich leicht beschaffen. Es wird daher zukünftig ohne steuerliche Nachteile möglich, in ausländische Investmentfonds zu investieren, die keine deutschen Besteuerungsgrundlagen ermitteln. Damit wird das neue Investmentsteuergesetz der steigenden Mobilität der Bürger gerecht.
Über die Reform der Investmentbesteuerung hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, mit der Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) verhindert werden.
Nach dieser Neuregelung ist die Anrechenbarkeit der auf Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer davon abhängig, dass der Steuerpflichtige die Aktie für einen Mindestzeitraum hält und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko trägt. Diese Beschränkung gilt bei Dividendenerträgen von mehr als 20.000 Euro jährlich. Kleinanleger sind daher nicht betroffen.
Im Einzelnen sieht die geplante Reform der Investmentbesteuerung vor, dass erstmals auch bei inländischen Publikums-Investmentfonds die aus deutschen Einkunftsquellen stammenden Dividenden und Immobilienerträge auf Fondsebene besteuert werden. Alle anderen Ertragsarten (z. B. Zinsen, Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren, Erträge aus Termingeschäften) sind auf Fondsebene weiterhin steuerfrei. Damit werden inländische und ausländische Publikums-Investmentfonds gleich besteuert, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die im geltenden Recht bestehenden Risiken eines Verstoßes gegen EU-Recht zu beseitigen.
Wie bisher bleiben Investmenterträge steuerfrei, wenn die Investmentanteile im Rahmen von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen (private Riester-Renten) oder Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Renten) gehalten werden oder wenn die Erträge gemeinnützigen Anlegern zufließen.
Beim Anleger sind die Ausschüttungen eines Publikums-Investmentfonds grundsätzlich in voller Höhe zu versteuern. Eine Ausnahme gilt für Publikums-Investmentfonds, die überwiegend in Aktien oder in Immobilien investieren, weil bei diesen Aktien- und Immobilienfonds bereits ein Teil der Erträge auf der Fondsebene besteuert wurde. Als Ausgleich für die steuerliche Vorbelastung auf der Fondsebene wird bei Aktien- und Immobilienfonds ein Teil der Ausschüttung und des Gewinns aus der Veräußerung des Investmentanteils von der Besteuerung freigestellt (Teilfreistellung). Für Privatanleger sind bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 % und bei Immobilienfonds 60 % der Erträge steuerfrei. Bei Immobilienfonds, die überwiegend in ausländische Immobilien investieren, gilt ein höherer Freistellungsatz von 80 %, weil ausländische Staaten die dortigen Immobilienerträge in der Regel bereits in höherem Maße auf Fondsebene besteuert haben.
Wenn der Publikums-Investmentfonds nichts oder nur in sehr geringem Maße ausschüttet, wird eine Vorabpauschale erhoben. Mit der Vorabpauschale soll die Nutzung von Investmentfonds als Steuerstundungsmodell verhindert werden. Die Höhe der Vorabpauschale bestimmt sich nach dem Wert des Fondsanteils am Jahresanfang multipliziert mit einem Basiszinssatz. Dieser Basiszins ist ein einmal jährlich durch die Bundesbank ermittelter Durchschnittszinssatz öffentlicher Anleihen. Für das Jahr 2015 hätte die Vorabpauschale rund 0,7 % betragen.
Bei Spezial-Investmentfonds, die für institutionelle Anleger wie Banken, Versicherungen und Industrieunternehmen konzipiert sind, wird die bisherige Systematik grundsätzlich fortgeführt. Gleichwohl sind auch hier Anpassungen erforderlich. Die Neuregelungen in diesem Bereich verfolgen die Ziele, Steuerumgehungsmodelle auszuschließen, Gestaltungsspielräume einzuschränken und EU-rechtliche Risiken auszuräumen.
Der Gesetzentwurf enthält keine Veränderung bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz. Es bleibt das Ziel der Bundesregierung, eine Regelung zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz zu schaffen, die keine neue steuerliche Belastung bei der Finanzierung junger, innovativer Unternehmen schafft. Dafür muss sichergestellt sein, dass die Regelungen für junge, innovative Unternehmen aus Sicht der EU-Kommission europarechtlich zulässig sind. Die Arbeiten an einer solchen Lösung gehen weiter.
Die neuen Investmentsteuervorschriften sollen ab dem 1. Januar 2018 angewendet werden. Die Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Verhinderung von Cum/Cum-Geschäften soll bereits ab dem 1. Januar 2016 gelten, um Gestaltungen schon in der Dividendensaison 2016 zu verhindern.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?