13.11.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA).
Das ist eine der Schlüsselerkenntnisse, die der Industrieverband Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA) aus der Verleihung der „Best Workplace Awards“ zieht. Gemeinsam mit der Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu zeichnet der IBA seit 2018 Unternehmen mit besonders attraktiven Arbeitsbedingungen aus. Grundlage der Award-Vergabe sind die Bewertungen durch deren Mitarbeiter. „Die Bestplatzierten der bislang fast 20.000 bewerteten Unternehmen weisen viele Gemeinsamkeiten auf, die für andere Arbeitgeber interessant sein können“, so Stefan Kokkes, Head of Strategic Partnerships beim IBA.
Was uns bei allen Preisträgern beeindruckt hat – so Kokkes – war die besondere Kombination aus einer angenehmen Arbeitsatmosphäre und einer erkennbar hohen Funktionalität des Arbeitsumfelds. „Schon beim Betreten der Räume wird klar, dass in diesen Unternehmen alles getan wird, um die Mitarbeiter bei ihrer Arbeit und darüber hinaus zu unterstützen. Dazu gehören neben höhenverstellbaren Tischen und einer funktionierenden Technik auch viele kleine Serviceleistungen wie frisches Obst, Sportangebote oder Wäscheservices.“
Die Bewertungen für die „Best Workplace Awards“ 2018 und 2019 bestätigen, dass Mitarbeiter Wert auf eine offene Kommunikationskultur und einen respektvollen Umgang im Unternehmen legen. „Die top-platzierten Unternehmen setzen dies mit flachen Hierarchien und kurzen Kommunikationswegen um. Die Führungsebene ist in allen Unternehmen, die wir besucht haben, erkennbar Teil des Teams. Die Mitarbeiter bekommen viel Eigenverantwortung, ihre Meinung wird ernst genommen – das motiviert!“
Auch der Zusammenhalt unter den Kollegen ist eine wichtige Voraussetzung für die Zufriedenheit am Arbeitsplatz. „Die Preisträger des ‚Best Workplace Award‘ tun hier eine ganze Menge“, erklärt Stefan Kokkes. „Viele unserer Gesprächspartner berichteten, dass sie bei der Einstellung neuer Mitarbeiter sehr genau auf Teampassung achten. Darüber hinaus werden gemeinsame Aktivitäten im Team und gegenseitiges Lernen gefördert.“
Ein weiterer wichtiger Faktor: ein gut durchdachtes Arbeitsumfeld, das nicht nur ansprechend, sondern vor allem funktional gestaltet ist. „Bei den Unternehmen, die wir besucht haben, haben die Mitarbeiter fast überall fest zugewiesene Arbeitsplätze. Je nach Tätigkeit gibt es aber im Sinne eines Activity Based Working-Konzepts auch die Möglichkeit, andere, z. B. ruhigere Bereiche, aufzusuchen. Kommunikations- und Teamzonen haben in allen, und zwar auch in kleineren Unternehmen, eine große Bedeutung“, so Stefan Kokkes. „Auch eine zentrale Lage des Bürostandortes und ein ansprechendes Gebäude scheinen sich positiv auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter auszuwirken.“
Fast schon ein Muss ist eine größtmögliche Mitarbeiterorientierung im Sinne flexibler Arbeitszeiten, -orte und Arbeitsverträge, die an die Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst werden, und viel eigener Gestaltungsspielraum.
So lautet das Zwischenfazit des IBA nach der zweiten Sonderbefragung gemeinsam mit kununu: „Bei der Jobwahl kommt es längst nicht mehr nur auf eine gute Bezahlung und Karrierechancen an. Ob ein Arbeitgeber als besonders attraktiv wahrgenommen und weiterempfohlen wird, hängt auch vom Vorgesetztenverhalten, flexiblen Arbeitsmodellen sowie einer funktionierenden Kommunikation innerhalb des Unternehmens ab. Zudem ist eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die entscheidend von der Arbeitsplatzausstattung beeinflusst wird, ein wichtiger Faktor für die Mitarbeiterzufriedenheit“, fasst Kokkes die Ergebnisse der letzten beiden Jahre zusammen.
Videos zur Vorstellung der erstplatzierten Unternehmen finden sich unter www.best-workplace-award.com. Im IBA-Newsroom können Sie zudem die ausführlichen Berichte zu den diesjährigen Gewinner-Unternehmen Diem Client Partner, BMD Systemhaus und Lovoo nachlesen.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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