17.11.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: SOKA-BAU.
Eintägiges Praxis-Seminar
Digitale Rechnungen und E-Invoicing
Unter Berücksichtigung der strengeren Buchführungsregeln durch die GoBD
Erhebungen von SOKA-BAU zufolge lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter gewerblich Beschäftigter im Jahr 2000 bei 60,7 Jahren. Nach einem Anstieg in den Folgejahren bis auf 61,5 Jahre im Jahr 2014, ist es im vergangenen Jahr wieder auf 60,9 Jahre gesunken. Dies war allerdings allein einem Anstieg des Anteils der Erwerbsminderungsrenten geschuldet, die sehr viel früher ausgezahlt werden als Altersrenten (das durchschnittliche Zugangsalter lag 2015 bei 56,3 Jahren), und im Falle von teilweiser Erwerbsminderung zumindest auch noch die beschränkte Teilnahme am Arbeitsleben ermöglichen. Ihr Anteil hat sich in den vergangenen Jahren deutlich von rund 27 % auf rund 40 % erhöht. Spiegelbildlich dazu ist der Anteil der Altersrenten gesunken. Dies lag in den vergangenen Jahren insbesondere an einem Rückgang der Renten für Schwerbehinderte und an einem Rückgang der Renten für (besonders) langjährig Versicherte.
Betrachtet man nur das Renteneintrittsalter in den Altersrenten, gehen westdeutsche1 gewerblich Beschäftigte in der Bauwirtschaft und westdeutsche männliche Arbeitnehmer faktisch mit dem gleichen Alter in Rente. So betrug das Rentenzugangsalter westdeutscher Männer im vergangenen Jahr 64 Jahre, dasjenige gewerblich Beschäftigter aus der Bauwirtschaft 63,9 Jahre. Im Jahr 2000 hatte der Unterschied noch bei rund einem Jahr gelegen. Insbesondere liegt dies an der steigenden Bedeutung der Regelaltersrenten. Deren Anteil hat sich in der Bauwirtschaft zwischen 2000 und 2015 deutlich von 3 % auf rund 24 % erhöht. Offen bleibt zunächst, ob dies in höherem Alter z. B. mit Änderungen der Tätigkeiten einhergeht, um die körperliche Belastung zu verringern. Auch ein besseres betriebliches Gesundheitsmanagement kann ein Grund für die längere Lebensarbeitszeit der Baubeschäftigten sein.
Der Anteil der Erwerbsminderungsrenten, welche gezahlt werden, wenn man nicht mehr mindestens sechs Stunden erwerbstätig sein kann, ist in der Bauwirtschaft allerdings deutlich höher als im bundesdeutschen Schnitt (im Jahr 2015: 40 % gegenüber 17 %). Dies verdeutlicht, dass die körperliche Arbeit am Bau grundsätzlich nach wie vor hohe Ansprüche an die Gesundheit der Beschäftigten stellt.
1 Die Rentenbeihilfe in der Bauwirtschaft gilt nur für westdeutsche Beschäftigte. Deshalb ist keine Aussage über das Renteneintrittsalter ostdeutscher Beschäftigter möglich und auch nur ein Vergleich mit westdeutschen Rentnern sinnvoll.
Themen
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