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Beim Bauen auf der sicheren Seite

09.02.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.

Kostenlose Vertragsmuster für Verbraucherbauverträge aktualisiert.

Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz haben der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Eigentümerverband Haus & Grund ihre im August 2008 erstmals gemeinsam herausgegebenen Bauvertragsmuster erneut aktualisiert.

„Die Vertragsmuster werden in der Baupraxis sowohl von Auftraggeber- als auch von Auftragnehmerseite sehr gut angenommen und oftmals verwendet. Bei Verwendung der Vertragsmuster sind insbesondere die Betriebe auf der sicheren Seite, was ihre gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern betrifft“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe. „Ab dem heutigen Tag muss der Unternehmer bei Abschluss eines Vertrages den Verbraucher darüber informieren, ob er bereit oder nicht bereit ist, im Falle einer vertragsrechtlichen Streitigkeit an einer Verbraucherschlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Damit unsere Unternehmer diese Informationspflicht nicht übersehen, ist die entsprechende Information in die aktualisierten Vertragsmuster aufgenommen worden. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für die Betriebe dar“, erläutert Pakleppa die Neuerungen.

Da eine Verbraucherschlichtung vor einer Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle mit Kosten verbunden ist, die der Unternehmer zu tragen hat, und zusätzlich die Streitigkeit zwischen den Vertragsparteien nur weiter verzögert, gehen der ZDB und Haus & Grund davon aus, dass die Parteien regelmäßig kein Interesse an der Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren haben.

„In den meisten Bundesländern gibt es speziell für Baurechtsstreitigkeiten außergerichtliche Schlichtungsstellen bei den Baugewerbeverbänden. Diese sind spezialisierter als die Allgemeine Schlichtungsstelle und sollten daher bei Baurechtsstreitigkeiten zu Rate gezogen werden“, empfiehlt Pakleppa. Weitere Auskünfte hierzu können die Baugewerbeverbände, die Innungen sowie die örtlichen Haus & Grund Vereine geben.

Zur Verfügung stehen ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten sowie ein Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmens mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum Ausfüllen der Verträge geben. Die Verträge können als PDF-Datei kostenlos heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

 

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