20.09.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bayerisches Dachdeckerhandwerk Landesinnungsverband.
Natürlich mag es verlockend sein, beim Neubau die „Muskelhypothek“ einzusetzen und die Wärmedämmung selbst in die Hand zu nehmen. Doch die Gefahr von teuren Folgeschäden ist größer als die „Einsparung“ – erst recht bei den weiterhin niedrigen Zinsen. Schon kleine Mängel bei der Verarbeitung der Dämmung, undichte Dampfsperren oder gar der Einsatz der falschen Dämmstoffe z. B. rund um den Kamin werden zur teuren Erfahrung. Treten – oft erst nach Jahren – erste sichtbare Spuren wie Stockflecken als Vorboten des Schimmelbefalls auf, wird eine Totalsanierung der Dämmung unumgänglich.
Dachziegel und Dachpfannen selbst verlegen – das kann doch jeder? Spätestens, wenn der erste Sturm zu Schäden mangels vorgeschriebener Windsogsicherung führt, hört auch für die Gebäudeversicherung das Verständnis für „ökonomisches Bauen“ auf. Die Schadensregulierung kann dann teilweise oder sogar ganz verweigert werden.
Wird bei der Eindeckung mit Ziegeln oder Pfannen die Regeldachneigung ohne Zusatzmaßnahmen am Unterdach unterschritten, kann Regeneintrieb die Dachwohnung in ein Feuchtbiotop verwandeln. Und auf den Dachfenstereinbau in Eigenregie sind Bauherren nur so lange stolz, bis die ersten Wasserränder am Innenrahmen auf teure Einbaufehler hinweisen.
Bei der Montage von Solaranlagen – ob aufgeständert oder ins Dach integriert – sind die gleichen hohen Anforderungen wie an Dacheindeckungen einzuhalten. Welcher Laie kennt die schon?
Und wie steht es eigentlich mit der Sicherheit auf der Dachbaustelle? Diese Frage interessiert die Berufsgenossenschaft nicht erst, wenn etwas passiert ist und der Bauherr möglicherweise in Regress genommen wird. Baustellenkontrollen sind jederzeit möglich. Von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit BAuA wurden 432 tödlich verlaufende Absturzunfälle untersucht. 49 davon (=11,3 %) erfolgten dabei nur aus Höhen von bis zu 2 m
Gründlich überlegen sollte jeder Bauherr und Hausbesitzer, ob er „günstigen Angeboten“ an der Haustüre den Zuschlag erteilt. Hier ist oft nicht nachvollziehbar, ob der hausierende Anbieter überhaupt die Qualifikation und Befugnis besitzt, Dacharbeiten auszuführen. Auch ob eine Haftpflichtversicherung besteht, die gesetzlich vorgeschrie-bene Gefährdungsbeurteilung vorab erstellt wird und die Entsorgung von Alt- und Reststoffen ordnungsgemäß erfolgt, ist für den Auftraggeber oft nicht nachvollziehbar. Dennoch ist er mit in der Haftung.
Sicherheit genießt, wer sich als Auftraggeber an Dachdeckerbetriebe wendet, die ihr Handwerk gelernt haben. Nicht umsonst besteht auch weiterhin im Dachdeckerhandwerk die Meisterpflicht.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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