04.10.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verein Deutscher Ingenieure.
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Architekt Dirk Henning Braun, Vorsitzender der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) erklärt hierzu: „Teile der Bau- und Wohnungswirtschaft behaupten, dass Standardisierung die Baukosten in die Höhe treibt. Aus Sicht des VDI ist das Gegenteil der Fall: Standardisierung senkt nachweislich Kosten, auch im Wohnungsbau. Das ist für die gesamte deutsche Industrie, viele KMU und Freiberufler auch ein Hauptgrund, sich an der Standardisierung von Produkten und Dienstleistungen zu beteiligen. Außerdem schaffen Standards zur Prüfung von Produkten, genau wie Abnahme- und Prüfregeln, Sicherheit für die Anwender und Transparenz über den Planungs- und Bauprozess.“
Aus Sicht des VDI liegen die wahren Kostentreiber bei den steigenden Grundstückspreisen, der immer höheren Grunderwerbssteuer und in kommunalen Bebauungsvorgaben wie beispielsweise bei Begrenzungen der maximalen Bauhöhe oder der bebaubaren Fläche eines Grundstücks.
Braun betont: „Der VDI unterstützt das Ziel der Bundesregierung, in der laufenden Legislaturperiode anderthalb Millionen neue Wohnungen zu schaffen. Dabei sollte nach unserer Auffassung der Fokus weiterhin auf verlässlichen Baustandards und guter Bauqualität liegen. Gleichzeitig muss mehr Bauland zur Verfügung gestellt werden.“
Darüber hinaus weist Braun die Politik darauf hin, dass die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung mit Gebäuden, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, nicht zu erreichen sind. Auch die Anpassung des Wohnungsangebots an den steigenden Bedarf an barrierefreiem und seniorengerechtem Wohnraum wird nur mit Gebäuden möglich sein, die dem Stand der Technik entsprechen.
Der VDI empfiehlt der Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass auch zukünftig neue Gebäude in hoher technischer Qualität erstellt werden, stadtplanerische Kreativität bei der Schaffung von Wohnraum gefördert wird und Sanierungsmaßnahmen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums unterstützt werden.
Themen
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Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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