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Baumaßnahmen in einer WEG: Vorsicht bei der Beschlussfassung!

18.07.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V..

Energetische Modernisierungen gut planen

Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Verwalter, die eine energetische Modernisierung durchführen wollen, sollten die Baumaßnahmen mit viel Vorlaufzeit planen. So lassen sich vor allem teure Fehler bei den Beschlussfassungen vermeiden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

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Als erstes muss der Verwalter im Rahmen einer Eigentümerversammlung über die geplante Modernisierungsmaßnahme berichten. Sind die Wohnungseigentümer grundsätzlich damit einverstanden, müssen Beschlüsse darüber gefasst werden, dass Energieberater und Baufachleute hinzugezogen werden, Angebote eingeholt werden und welcher Kostenrahmen für diese ersten Maßnahmen gesteckt wird. Erst im Anschluss sollte der Verwalter diese Posten auch beauftragen.

Die Empfehlungen des Energieberaters und der Baufachleute sowie die Angebote und deren Finanzierung müssen dann auf einer weiteren Eigentümerversammlung beschlossen werden. Handelt es sich bei der Baumaßnahme um eine Modernisierung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, muss eine Mehrheit von drei Vierteln aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer zustimmen, die zugleich mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile begründen (doppelt qualifizierte Mehrheit).

Es wird empfohlen, die erforderlichen Beschlüsse in der Eigentümerversammlung einzeln zu fassen. Wird im Nachhinein einer der Beschlüsse angefochten, ist nicht gleich das ganze Modernisierungsprojekt in Gefahr.



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