08.09.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Die deutsche Bauindustrie.
Diese Auffassung vertrat heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Rechtsanwalt Michael Knipper. "Gute Qualität sowie sichere und umweltverträgliche Bauwerke sind ebenso wichtig wie eine umgehende und angemessene Bezahlung. Ergänzend ist eine schnelle und kostengünstige außergerichtliche Streitbeilegung nötig, falls die Vertragspartner ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung finden." Zwei Gesetzesvorhaben geben Anlass, diese zentralen Punkte zu betonen: Ein Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht, den der Bundestag derzeit berät, sowie ein Entwurf der Bundesländer, um die so genannte "Musterbauordnung" - und darüber hinaus die Landesbauordnungen - an Europäisches Recht anzupassen.
Aktuell Störungen im Bauablauf
Rechtssicher vorbeugen, richtig gegensteuern, belastbar dokumentieren
"Der Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht ist eine gute Grundlage, um künftig Bauvorhaben partnerschaftlich und möglichst ohne langjährigen teuren Rechtsstreit durchzuführen", ist Knipper überzeugt. Allerdings mache eine gesetzliche Regelung nur Sinn, wenn der Gesetzgeber drei "Hintertüren" für unseriöse Vertragspartner schließe: Erweise sich Baumaterial nach dessen Einbau als mangelhaft, müsse der Hersteller die Ein- und Ausbaukosten tragen. Diese im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung sei für Bauherren, Unternehmen und deren Lieferanten wichtig. Allerdings werde jeder Hersteller die gesetzliche Regelung umgehen, falls der Gesetzgeber nicht anordne "Eine abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
Ebenso eindeutig müsse der Gesetzgeber dafür sorgen, die im Gesetzentwurf vorgesehenen wichtigen Vorgaben für nachträgliche Änderungen des vereinbarten Bauwerks und deren Vergütung einzuhalten, stellt Knipper fest. Anderenfalls müssten Unternehmen auf eigene Kosten nachträgliche Änderungen des vereinbarten Bauwerks durchführen, ohne zeitnah einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu erhalten. "Dieses Risiko kann kein Unternehmen tragen", so Knipper. Unbedingt zu streichen sei daher die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit abweichender Vereinbarungen oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Knipper begrüßte, dass unberechtigt verweigerte Abnahmen von Bauwerken künftig vermieden werden sollen. Eine so genannte "fiktive Abnahme" sei schon heute möglich, wenn der Bauherr ein abnahmereifes Bauwerk nicht innerhalb einer angemessenen Frist abnehme. Der aktuelle Gesetzentwurf riskiere aber, "fiktive Abnahmen" zu erschweren. Stattdessen wäre das bestehende Recht zu ergänzen: Benenne der Bauherr keine Mängel, sei zu vermuten, dass das Bauwerk abnahmereif sei.
Große Probleme für Bauherren und Unternehmen bereite der Entwurf einer neuen "Musterbauordnung" durch die Bundesländer, kritisiert Knipper. Bislang sei in jeder Landesbauordnung klar geregelt, wie vor Inbetriebnahme eines Bauwerks der Bauaufsicht nachgewiesen werden müsse, dass eingebaute Baustoffe geeignet sind, ein sicheres und umweltverträgliches Bauwerk zu errichten. Für europäisch genormte Baustoffe sei dies künftig nicht mehr gegeben. Weder Bauherr, noch Unternehmen, noch Bauaufsicht hätten damit vorab Rechtssicherheit, ob ein Bauwerk nach dessen Errichtung als sicher und umweltverträglich in Betrieb genommen werden dürfe. Knipper: "Dieses Risiko und die damit verbundenen Kosten werden Baustoffhersteller, Lieferanten, Bauunternehmen und Bauherren künftig wie eine heiße Kartoffel hin- und herschieben. Ohne klare gesetzliche Regelung muss das Risiko tragen, wer im Einzelfall nicht stark genug ist, die eigenen Interessen am Markt durchzusetzen. Hier besteht dringender gesetzlicher Handlungsbedarf sowohl national als auch in Europa. Die Sicherheit und Umweltverträglichkeit und damit der Schutz von Leib und Leben sind nicht dispositiv. Sie bedürfen in jedem Fall klarer und unmissverständlicher gesetzlicher Regeln."
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