21.09.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
„Die täglich neuen Erkenntnisse, die aus den laufenden ÖPP-Projekten ans Licht kommen, zeigen einmal mehr, dass unsere Warnungen vor ÖPP gerechtfertigt waren. Nicht nur, dass der komplette deutsche Baumittelstand aus diesem Vergabesegment ausgeschlossen ist, nun wird deutlich dass die Projekte den Steuerzahler viel teurer kommen als angenommen.“ So Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe heute in Berlin.
Loewenstein weiter: „Der Bundesrechnungshof hatte für die ersten fünf Projekte Mehrkosten von 2 Mrd. Euro errechnet. Allein für die A 1 werden seitens der Betreiber nun Mehraufwendungen in Höhe von 630 Mio. Euro geltend gemacht. Hochgerechnet auf alle fünf Projekte bedeutet dies Mehrkosten von mehr als 3 Mrd. Euro.
Die jetzt bekannt gewordene Panne bei der Berechnung der Maut zeigt darüber hinaus die Intransparenz des gesamten Systems. Dass die Opposition nun die Offenlegung der Verträge fordert, ist richtig. Dieses hatten wir vor Jahren schon angemahnt.
Die Bundesregierung muss sich fragen lassen: Wie hoch ist der Mautanteil, den die Investoren tatsächlich bekommen? Wie hoch sind die Steuermittel bzw. Mauteinanhmen, die in die neueren sog. Verfügbarkeitsmodelle fließen? In welchem Zustand müssen die Autobahnabschnitte nach Ablauf der Projekte an die öffentliche Hand zurückgegeben werden? Welche Verpflichtung für Erhalt und Ausbau der Autobahnabschnitte haben die ÖPP-Partner?
Bevor diese Fragen nicht öffentlich zufriedenstellend beantwortet sind, darf es keine weiteren ÖPP-Projekte geben. Ein neuer Bundestag ist aufgefordert, sich kritisch mit den bereits vergebenen Projekten als auch mit neuen Projekten auseinanderzusetzen. Eines ist für uns jedoch eindeutig: Unsere Bundesfernstraßen gehören dem Zugriff internationaler Finanz-Jongleure entzogen!“
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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