04.10.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
„Die Richtung stimmt! Wir begrüßen die Beschlüsse, die im Rahmen des Wohngipfels gefasst wurden, grundsätzlich. Aber Beschlüsse alleine reichen nicht. Nun geht es darum, die Beschlüsse möglichst zügig umzusetzen. Und dafür war es richtig und wichtig, dass alle drei staatlichen Ebenen, Bund, Länder und Kommunen beteiligt waren und nun hoffentlich am selben Strang in dieselbe Richtung ziehen.“ Dieses erklärte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans Hartwig Loewenstein, nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt.
Loewenstein ging in seinem Statement auf mehrere Punkte des zwölf Seiten starken Papiers ein: „Wir begrüßen es sehr, dass der Bund die Förderung des sozialen Wohnungsbaus aufgestockt hat, so dass 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden können. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Länder die Mittel in vollem Umfang zweckbestimmt einsetzen.
Mitarbeiterwohnungen können ein probates Mittel sein, sowohl dem Fachkräftemangel als auch der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Wir gehen davon aus, dass die von der Bundesregierung bereits beschlossene steuerliche Sonderabschreibung auch für den Bau von Mitarbeiterwohnungen durch die privaten Unternehmen gilt.
Dass das Baugesetzbuch wie auch die Landesbauordnungen grundsätzlich durchforstet werden müssen, um Planungsprozesse zu vereinfachen, begrüßen wir ebenfalls. Besonders im Bereich des Bauordnungsrecht gibt es viel zu tun. Wenn in dem Papier nun für ein „einfaches, handhabbares und verständliches Bauordnungsrecht“ geworben wird, so entspricht das genau dem, was wir seit Langem erwarten. Typenhäuser müssen zwingend in die Landesbauordnungen einbezogen werden, um in bestimmten Segmenten des Wohnungsmarktes schneller zu neuen Wohnhäusern zu kommen. Hier sind vor allem die Länder gefordert.
In diesem Kontext gehört auch die Forderung aus dem Eckpunktepapier, dass technische Standards und Normen sowie Gesetze nicht dazu führen dürfen, dass Bauen und Wohnen unerschwinglich werden. In diesem Zusammenhang sei an die Mantelverordnung erinnert, die, würde sie in der im Bundesrat anhängigen Fassung umgesetzt, zu einer erheblichen Kostensteigerung für die Unternehmen und damit zu einer Verteuerung des Wohnens führen würde. Ähnliches gilt auch für die die EnEV. Allein die Verschärfung der EnEV von 2014 hat zu Mehrkosten von rund 10 % beim Bauen geführt, ohne dass dadurch adäquate Einsparungen bei dem Energieverbrauch erzielt worden sind. Vor diesem Hintergrund sei darin erinnert, dass bei einer langfristigen Energieeffizienzstrategie, wie im Eckpunktepapier vorgesehen, auf eine weitere Verschärfung der Standards bei der EnEV verzichtet werden muss.
Wir begrüßen das Bekenntnis des Eckpunktepapiers zur dualen Ausbildung in der Bauwirtschaft, die wesentlich zur Nachwuchssicherung am Bau beiträgt. Dazu gehört aber auch, dass der Meistervorbehalt in den Bauberufen erhalten bzw. dort wo er abgeschafft worden ist, wieder eingeführt wird.
Leider konnte man sich nicht darauf verständigen, die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Lohndumping am Bau mit in das Papier aufzunehmen. Dieses ist aber essenziell, wenn man die Leistungsfähigkeit der mittelständischen Bauwirtschaft auf Dauer erhalten möchte.“
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