19.10.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
Zu den im Spiegel erhobenen Vorwürfen, die Bauwirtschaft sei allein für die Preisentwicklung im Wohnungsbau verantwortlich und baue nur Wohnungen im oberen Preissegment, erklärt der Hauptgeschäftsführer, RA Felix Pakleppa:
Die Bauwirtschaft baut nur diejenigen Wohnungen, die von Bauherren/Bauträgern beauftragt werden. Dabei gibt sie nach den Daten des Statistischen Bundesamtes im wesentlichen die Baukostenentwicklung in den Preisen weiter. So lag nach den Daten des Statistischen Bundesamtes der Kostenindex für Baukosten in neuen Wohngebäuden in 2016 um 2 % über dem Wert von 2015. Die Verkaufspreise für Bauleistungen an neuen Wohngebäuden stiegen in diesem Zeitraum um 2,2 % (und damit wie in den Vorjahren auch). Nach der heutigen Meldung des Statistischen Bundesamtes sind die Preise seit 2008 erstmalig in einem Monat um rund 3 % gestiegen. Auch der Vorwurf: "Der Bauwirtschaft geht es einfach zu gut" verfängt vor diesem Hintergrund nicht. Richtig ist dagegen, dass angesichts der hohen Nachfrage ein hoher Auftragsbestand vorhanden ist, der aber noch nichts über dessen Preise aussagt.
Die hohe Nachfrage, gerade im hochpreisigen Bereich von Immobilien, ist vor allem durch die Finanzmarktkrise verursacht; danach schien eine Anlage großer Finanzmittel in Immobilien quasi alternativlos.
Die Bauwirtschaft setzt sich dagegen seit Jahren in der „Kampagne für den Wohnungsbau“ als auch im Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen dafür ein, dass mehr preiswerte Wohnungen auf den Markt kommen. Dafür muss die Politik die Rahmenbedingungen entsprechend ändern, denn ein hoher Anteil der Baukosten ist politisch indiziert. Dazu gehört für uns, verfügbare Baugrundstücke bei niedrigen Baulandpreisen zur Verfügung zu stellen, die Grunderwerbsteuer wieder zu senken, die AfA im Mietwohnungsbau von 2 auf 3 % zu erhöhen sowie die Belastungen des Neubaus durch Normen und Verordnungen zu senken. Darüber hinaus sind Bund und Länder in der Pflicht, mehr Wohnungen im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung zu stellen.
Auch im Hinblick auf die Produktivitätsentwicklung ist die Branche auf einem guten Weg. Vielfältige Maßnahmen zur Digitalisierung werden bereits von den Unternehmen in unterschiedlichem Umfang umgesetzt. Dazu gehört RFID, 3D Druck, mobile Datenerfassung bis hin zu BIM. Wie hoch das Potential am Ende ausfällt, wird allerdings erst die Zukunft zeigen.“
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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