23.07.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Baufi24 GmbH.
Meist müssen Bauherren nur wenige Entscheidungen „wie aus dem Katalog“ treffen und gelangen einfach in ihr neues Zuhause. Leider mischen sich aber unter die Anbieter immer wieder schwarze Schafe oder überforderte Unternehmer und Bauträger gehen in die Insolvenz. Für neue Bauherren, die freudig auf ihr Eigenheim gewartet haben, meist eine existenzbedrohende Katastrophe. „Wer einige Grundregeln bei der Auswahl des Bauträgers beachtet, kann das Insolvenzrisiko deutlich verringern“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsvermittlers Baufi24.de
Zukünftige Bauherren sollten sich gründlich über das Objekt sowie das Unternehmen des Bauträgers informieren. „Wenn der Preis für Grundstück und Bau deutlich niedriger als vergleichbare Objekte in der Umgebung sind, ist Vorsicht geboten, denn ein ordnungsgemäßer Bau ist dann – wenn überhaupt – nur bei äußerst knapper Kalkulation möglich“, sagt Scharfenorth. „Hier muss Sicherheit vor dem noch so attraktiven Preis stehen“. Ebenso entscheidend sind die Auskünfte über den Bauträger selbst. Wie lange gibt es das Unternehmen überhaupt? Gab es Vorgängergesellschaften mit denselben Geschäftsführern? Hilfreich sind auch die Besichtigung bereits fertiggestellter Bauten und gegebenenfalls die Befragung bestehender Kunden. Obligatorisch sollte eine ausgiebige Internetrecherche sein. Ergänzend können Bauherren auch Auskünfte bei Wirtschaftsdiensten einholen.
Wurde der zukünftige Partner für das Bauprojekt gefunden, gilt es den Vertrag sowie die Zahlungsmodalitäten optimal zu gestalten. Ein wesentliches Kriterium bildet eine Bankbürgschaft vom Bauträger, welche die Fertigstellung garantiert. Die Zahlungsabfolge sollte eindeutig gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt werden. Nur nach mangelfrei fertiggestellten Abschnitten des Baus sollte eine Zahlung in angemessener Höhe erfolgen.
„Diese Festlegung der Zahlungsabfolge reduziert das Risiko der Bauherren, da sie für geleistete Zahlungen immer einen Gegenwert haben und im schlechtesten Fall mit einem neuen Partner den Bau fortführen können“, erläutert Scharfenorth. Kommt es dennoch zur Insolvenz gilt es für die Bauherren Baufortschritt und eventuelle Mängel zu überprüfen und im Idealfall einen Gutachter hinzuzuziehen. Ganz ohne neue und ungeplante Kosten wird es dann nicht weitergehen, hier empfiehlt es sich frühzeitig das Gespräch mit dem Baufinanzierungsberater und der finanzierenden Bank zu suchen.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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