22.05.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine (DAI).
Der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine (DAI) zeichnet in diesem Jahr den Architekten Dipl.-Ing. Gerhard Wittfeld mit dem "Großen DAI Preis für Baukultur" aus. Dieser wird turnusgemäß alle zwei Jahre vom Verband an Persönlichkeiten verliehen, die sich national und international um die Architektur und Baukultur verdient gemacht haben. Die Preisverleihung findet am 27. September 2014 im Rahmen der Verbandstagung in Augsburg statt.
Der Architekt und Dipl.-Ing. Gerhard Wittfeld wird auf Vorschlag des Schwäbischen AIV Augsburg geehrt. Der designierte Preisträger wurde 1968 in Moers (NRW) geboren. 1999 wurde das Architekturbüro kadawittfeldarchitektur in Aachen gegründet, das sich seither zu einem der namhaftesten Büros in Deutschland entwickelt hat. Unter anderem unterstützten kadawittfeldarchitektur 2011 den Beitrag "Baukultur made in Germany" auf der Architekturbiennale in São Paulo.
"Gerne hat das DAI Präsidium den Vorschlag der diesjährigen Gastgeber in Augsburg aufgegriffen", sagt DAI Präsident Prof. Dipl.-Ing. Christian Baumgart. "Gerhard Wittfeld leistet mit seiner Arbeit nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Baukultur in unserem Land. Sein Büro steht auch für das internationale Renommee deutscher Architektur. Nicht zuletzt verdient er diese Auszeichnung, weil er sich als Lehrender für die Nachwuchsförderung und -ausbildung einsetzt", so Baumgart.
"Der Große DAI Preis für Baukultur" ist ein ca. 2,5 kg schwerer Bronze-Kubus, der den Preis repräsentiert. Er wurde von dem Berliner Bildhauer Emanuel Scharfenberg (1932-2006) entworfen.
Gegründet 1871, gehören dem DAI aktuell 32 Architekten- und Ingenieurvereine im gesamten Bundesgebiet an. Damit vertritt der Verband die Interessen von ca. 4.000 Architekten, Ingenieuren und Planern. Der Verband gibt die Fach- und Verbandszeitschrift BAUKULTUR heraus, die sechs Mal pro Jahr erscheint. Der DAI hat elf Förderpartner, neun Kooperationspartner und sechs Netzwerkpartner.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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