20.04.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V..
In Hinblick auf die anstehende Wind-an-Land-Strategie des BMWK wird vor allem deutlich, dass Genehmigungszeiten und Flächenbereitstellung hier die maßgeblichen Stellschrauben darstellen.
Die Windenergie an Land nimmt eine tragende Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien ein. So wurde rund ein Viertel des Stroms im Jahr 2022 aus Windenergie gewonnen. Nach dem EEG sollen bis 2030 115 GW an Leistung von Windenergieanlagen (WEA) an Land installiert werden. 2022 wurden in Deutschland 551 WEA mit 2,4 GW installierter Leistung errichtet. Der Bruttozubau 2022 liegt damit 25 Prozent über dem Vorjahreszubau von 1,9 GW, bleibt aber deutlich hinter der Zielsetzung zurück.
Seit 2022 hat es eine Vielzahl von Gesetzesänderungen zur Beschleunigung des Ausbaus von WEA und insbesondere zur Verbesserung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gegeben. Die Änderungen umfassen insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, das Windenergieflächenbedarfsgesetz, das Baugesetzbuch, das Raumordnungsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz sowie die Verwaltungsgerichtsordnung und ebenso Vorgaben zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung vom 22.12.2022. Mit dem Eckpunktepapier des BMWK zu einer Windenergie-an-Land-Strategie wurden nun 12 Handlungsfelder beschrieben und Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus vorgestellt.
Laut dem Denklabor Agora Energiewende ist eine Kombination aus kurz-mittel- und langfristig wirksamen Maßnahmen nötig, die Genehmigungszeiten verkürzen und Flächenbereitstellung erleichtern sollen. So ließen sich kurzfristig bis 2024 5GW ans Netz bringen, indem bestehende Blockaden bei Finanzierungsprozessen aufgelösten würden; beispielsweise durch das befristete Aussetzen von Strafzahlungen oder durch die Neuausschreibung von Projekten, die inflationsbedingt unterfinanziert sind.
Mittelfristig müssten Projektentwicklungszeiten durch eine Verstetigung der EU-Notfallverordnung halbiert werden (von acht auf vier Jahre), Gewerbe- und Sonderbauflächen für Windenergie geöffnet, und Kommunen mehr Freiheit bei der Flächenausweisung gestattet werden.Langfristig müssten Projektabläufe und Genehmigungen besser verzahnt werden und Zwischenziele vorgezogen werden. Außerdem sollten Genehmigungen nach Typ-Variantencluster erteilt werden, um bei Weiterentwicklungen Genehmigungsverfahren nicht wiederholen zu müssen.
Die Eckpunkte einer Windenergie-an-Land-Strategie greifen viele der genannten Punkte auf; so soll es 1) Kommunen ermöglicht werden zusätzliche Flächen rund um Industrie- und Gewerbegebiete für Windenergie auszuweisen, 2) Ländern ermöglicht werden, Flächenziele vorzuziehen und zu erhöhen, und 3) weitere Verfahrenserleichterungen auf Genehmigungsebene geben. Außerdem sieht das BMWK Handlungsbedarf beim Gesellschaftlichen Rückhalt der Maßnahmen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Absicht, den Windenergieausbau an Land weiter zu beschleunigen. Jedoch möchten wir betonen, dass die Erreichung des Ziels von 115-GW installierter Windkraft-Leistung bis 2030 einen erheblichen zusätzlichen Druck auf die Flächenbereitstellung in den Gemeinden erzeugen wird. Dies gilt umso mehr, da neben den PV-Ausbauzielen weitere Flächen für den Ausbau der Verteil- und Übertragungsnetze hinzukommen. Diese Anforderungen werden die bereits bestehenden Flächenkonkurrenzen vor Ort weiter verschärfen und die Energiewende in den Städten und Gemeinden noch sichtbarer machen. Im Rahmen dieser Entwicklung ist es umso wichtiger, Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen. Dies kann nur gelingen, wenn die kommunale Planungshoheit beim Windenergie-Ausbau gewahrt bleibt. Dies gilt auch bei Verfahrensvereinfachungen in weniger konfliktträchtigen Bereichen, denn auch hier braucht es eine gemeindliche Letztentscheidungsbefugnis. Außerdem bedarf es einer verbesserten gemeindlichen Wertschöpfungsbeteiligung, um Akzeptanz zu fördern und den Ausbau anzuregen.
Stellungnahme DStGB: Wind-an-Land-StrategieBild: klaudia zolkos urbanek (Pexels, Pexels Lizenz)
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