28.02.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesarchitektenkammer.
Heute, am 1. März, tritt die novellierte Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) in Kraft. Sie bringt laut Bundesarchitektenkammer (BAK) Verbesserungen für Teilnehmer und Auslober und macht den Architektenwettbewerb noch attraktiver. Die neue RPW 2013 hebt deutlich die Priorität des offenen Wettbewerbs hervor, der laut Richtlinie „die größtmögliche Lösungsvielfalt für eine Planungsaufgabe“ bietet.
„Für die Qualität des öffentlichen Raumes und der gebauten Umwelt spielen offene Planungswettbewerbe eine große Rolle. Gleichzeitig bieten sie Berufseinsteigern gute Chancen“, so Sigurd Trommer, Präsident der Bundesarchitektenkammer (BAK). „Das klar strukturierte, transparente Verfahren ermöglicht einen fairen und partnerschaftlichen Ideenwettstreit, was der Baukultur in unserem Land zu Gute kommt.“
Gestärkt wird laut BAK zudem der Träger des 1. Preises in Wettbewerben, indem laut RPW „in der Regel der Gewinner“ eines Wettbewerbs beauftragt werden muss. Ferner wird der Zugang für junge und kleine Büros erleichtert, da die RPW festlegen: „Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sollen durch geeignete Zugangsbedingungen angemessen beteiligt werden.“ Außerdem gibt es einige Erleichterungen für Auslober. Sie können unter anderem aus sachlich zwingenden Gründen von einzelnen Vorschriften der RPW 2013 abweichen – allerdings nur im Einvernehmen mit den Kammern. Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer hatten sich im Vorfeld für die jetzt erfolgten Änderungen eingesetzt. Die Richtlinie gilt unmittelbar für Projekte des Bundes und wird hoffentlich auch zeitnah von den Ländern und Kommunen eingeführt.
Die vollständige Richtlinie ist online abrufbar unter www.bundesanzeiger.de.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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