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'Schlafbaustellen' und Staus durch Bürokratie verursacht

08.08.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

"Manche sog. Schlafbaustellen werden durch den Amtsschimmel verursacht und sind nicht den Bauunternehmen anzulasten", sagt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa.

Bürokratieproblem? Ruhende Baustelle
Großmaschinen im Straßenbau: der Weg zum Bestimmungsort ist mit Formularen gepflastert. - Foto: ZDB

„In diesen Fällen kann der Verkehrsminister selbst für Abhilfe sorgen. Denn oftmals kann der Baubeginn für ein Bauvorhaben nicht eingehalten werden oder kommt es zu Unterbrechungen auf der Baustelle, weil die notwendigen Wegstreckengenehmigungen für die erforderlichen Baumaschinen nicht vorliegen.“

Hintergrund: Im öffentlichen Straßenbau sind Maschinen erforderlich, die aufgrund ihres Gewichts von mehr als 41,8 t jeweils eine besondere Erlaubnis für den Transport zur Baustelle benötigen. Diese Erlaubnis muss beim jeweils zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Das Ordnungsamt leitet den Antrag an alle aufgrund der geplanten Wegstrecke betroffenen Stellen weiter und wartet deren Zustimmung ab. Im Anschluss daran ist auch der Landesbetrieb anzuhören. Dies dauert mindestens 14 Tage. In besonderen Fällen, z. B. wenn Brücken einbezogen sind, muss darüber hinaus auch die Polizei hinzugezogen werden.

„Wegen Personalmangels kommt es zusätzlich zu Engpässen und Zeitverzögerungen. Uns berichten betroffene Straßenbauunternehmen, dass bei den Landesbetrieben zeitweise bis zu 750 Aufträge (!) auf eine Bearbeitung warten. Dieser Zustand ist unhaltbar“, so Pakleppa.

In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gibt es die Möglichkeit, eine Dauererlaubnis zu erteilen, allerdings nur für Maschinen bis zu einem Gesamtgewicht von max. 41,8 t. Damit sind gerade die im Straßenbau notwendigen, wesentlichen schweren Maschinen von dieser Regelung ausgeschlossen.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes fordert den Bau- und Verkehrsminister nun auf, die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ dahingehend zu ändern, dass zukünftig auch oberhalb eines Gesamtgewichtes von 41,8 t eine Dauergenehmigung erteilt werden kann. "Was außerhalb Deutschlands problemlos möglich ist, sollte auch in Deutschland gehen. Dann könnte so manche Schlafbaustelle aus ihrem Dornröschenschlaf geweckt und Straßenbaumaßnahmen deutlich schneller ausgeführt werden", so Pakleppa.

 

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