21.06.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verivox.
Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh bezahlt aktuell rund 254 Euro dafür. Eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die aktuell im Bundeskabinett beraten wird, soll nun den weiteren Kostenanstieg bremsen. Neben der Umstellung der Ökostromförderung auf ein Ausschreibungsverfahren soll der Zubau von Windrädern an Land begrenzt werden.
Verbraucher, die über die staatliche Förderung hinaus etwas für die Energiewende tun wollen, können jederzeit auch selbst zu einem Ökostromtarif wechseln – und dabei häufig sparen. Das unabhängige Verbraucherportal Verivox hat die aktuellen Preise ermittelt.
Neben reinen Ökostromanbietern haben auch über 900 andere Versorger günstige Ökotarife im Angebot, mit denen sie um neue Kunden werben. Diese Tarife sind daher in der Regel deutlich preiswerter als die örtliche Grundversorgung. Wer sich noch nie um einen günstigeren Stromanbieter gekümmert hat, kann durch den Wechsel zu einem umweltfreundlichen Tarif deutlich sparen.
Im Juni 2016 bezahlt ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh im örtlichen Grundversorgungstarif im bundesdeutschen Durchschnitt 1.211 Euro pro Jahr. Im günstigsten Ökostromtarif mit Gütesiegel und fairen Vertragsbedingungen kostet die gleiche Menge Strom nur 809 Euro. Das entspricht einer Ersparnis von 402 Euro pro Jahr.
„Bei der Auswahl des Stromtarifs ist den meisten Kunden nach wie vor der Preis am wichtigsten“, sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox. „Wenn der ökologische Mehrwert das Angebot nicht zu stark verteuert, ist er jedoch ein schlagkräftiges Argument für umweltbewusste Verbraucher.“
Bei der Auswahl des richtigen Ökostromtarifes sollten Verbraucher beachten, ob das Angebot ein entsprechendes Gütesiegel aufweist. Denn Ökostrom ist kein geschützter Begriff. Mehr als die Hälfte der Ökostromtarife weist keine Auszeichnung einer externen Prüfstelle aus. In diesen Fällen wird in der Regel nur garantiert, dass Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energiequellen vorliegen.
Gütesiegel geben beispielsweise darüber Auskunft, ob ein Teil der Einnahmen in den Bau neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung investiert wird und ob Anlagen ein gewisses Alter nicht überschreiten.
Als strengste Siegel gelten das ok-power-Siegel des Vereins EnergieVision e. V. und das Grüner Strom Label verschiedener Natur- und Umweltschutzverbände. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Institutionen, wie beispielsweise die TÜV-Gesellschaften, die ebenfalls unterschiedliche Zertifikate ausstellen.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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