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Ökostrom: Kein Verdrängungswettbewerb durch Ausschreibungen

11.02.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund - klartext Nr. 05/2016.

Deutschland hat zwischen 2000 und 2015 den Anteil der erneuerbaren Energien an Gesamtstromversorgung von 6,6 Prozent auf 30 Prozent fast verfünffacht. Zu dieser positiven Entwicklung hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entschieden beigetragen.

Das EEG, dass die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz regelt und deren Erzeugern feste Einspeisevergütung garantiert, muss aufgrund europarechtlicher Vorgaben überarbeitet werden. Deshalb arbeitet derzeit das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) an der Neufassung des EEG mit dem Ziel, die Förderung auf das sogenannte Ausschreibungssystem umzustellen. Das BMWi verspricht sich davon zweierlei: Einerseits sollen durch die Vorgabe von Ausschreibungsvolumina die im Koalitionsvertrag festgelegten Ausbaukorridore erreicht werden. Andererseits sollen die Kosten des Zubaus der erneuerbaren Energien stärker sinken als bei der bisherigen staatlichen Preissetzung.

Doch bei Umstellung auf Ökostrom-Ausschreibungen ist Skepsis angebracht: Schlechte Erfahrungen im Ausland und die in Deutschland durchgeführten Probe-Ausschreibungen zeigen keine eindeutigen Vorteile gegenüber dem status quo, obgleich das BMWi auf die erreichten Kostensenkungen hinweist. Wie nachhaltig diese tatsächlich sind, ist jedoch in Anbetracht einer drohenden Monopolisierung der Anbieterstruktur fraglich. Weniger Akteursvielfalt erschwert zudem die Akzeptanz der Energiewende.

Doch damit nicht genug: Das BMWi plant die Ausschreibungsmengen auf ein Niveau unterhalb der derzeit geltenden Zubaukorridore zu reduzieren. Damit aber wird ein kontinuierlicher Ausbau der erneuerbaren Energien abgewürgt. Dies hätte auch industriepolitisch negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze und ließe die Erreichung der Klimaziele in weite Ferne rücken.

Als Zuschlagskriterium soll aus Sicht des Ministeriums ausschließlich die Gebotshöhe berücksichtigt werden. Getreu dem Motto: Hauptsache billig, egal zu wessen Lasten! Damit droht ein Verdrängungswettbewerb mit vielen Verlieren – nicht zuletzt auch auf Kosten der Beschäftigten und tarifgebundener Unternehmen!

Der DGB fordert deshalb, verlässliche Rahmenbedingungen für einen dynamischen und systemischen Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Neben ausreichenden Ausschreibungsmengen muss bei den Investitionsträgern eine breite Akteursvielfalt gewahrt bleiben. Die EU-Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien lassen hierfür ausreichend Spielraum. Projekte mit 6 Windkraftanlagen mit je 6 Megawatt können von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden. Analog zum gerade novellierten Vergaberecht sollten bei der Zuschlagserteilung nicht nur die Gebotshöhe, sondern auch soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden. Eine Vergabe darf nur bei Einhaltung „Guter Arbeit“ und tariflicher Standards erfolgen. Damit die Energiewende sozial gestaltet wird!

 

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