10.07.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Deutschen Bundestag erklärten die Hauptgeschäftsführer der beiden Bauspitzenverbände, Zentralverband Deutsches Baugewerbe und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Felix Pakleppa und Michael Knipper: "Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug ist vom Willen getragen, die Bauwirtschaft und insbesondere den Mittelstand vor unverhältnismäßig langen Zahlungsfristen zu schützen. Die Baubetriebe müssen in Vorleistung treten und leiden unter den finanziellen Folgen ausbleibender Zahlungen. So hat es sich eingebürgert, dass sich marktstarke Auftraggeber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Lasten schwächerer Vertragspartner lange Zahlungsziele einräumen und so auf Kosten des Mittelstands Liquidität verschaffen. Das Gesetz mit einer Ergänzung des AGB-Rechts ist die richtige Antwort darauf."
Nach wie vor sind Zahlungsausfälle und die damit verbundenen Liquiditätsengpässe Insolvenzgrund Nummer eins für Bauunternehmen. Insofern setzt das Gesetz die richtigen Akzente: Grundsätzlich sind Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam.
„Die Große Koalition hat die Lage der Branche verstanden: Bauunternehmen warten noch immer zu lange auf ihr Geld, obwohl sie vorleistungspflichtig sind und ihre Beschäftigten und Lieferanten bezahlen müssen, bevor sie Geld vom Auftraggeber sehen. Diese Situation wird sich nun wesentlich verbessern“, so die beiden Hauptgeschäftsführer Pakleppa und Knipper.
„Das Gesetz schafft Klarheit bei den Zahlungsfristen und setzt damit die Ziele der Richtlinie positiv um. Die Bauwirtschaft erwartet nun eine zügige Verabschiedung des Gesetzes auch im Deutschen Bundesrat“, erklärten die beiden Hauptgeschäftsführer abschließend.
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