14.02.2019 — Moira Frank. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Sie sind kurz und knackig, gut zu merken und geben somit auch Jahre später auf Abruf ihr Wissen preis – Eselsbrücken! Höchste Zeit, dass wir uns im Rechtschreibtipp mal ein paar Dauerbrenner anschauen.
Doch Vorsicht gilt bei Weisheiten aus der Grundschule: Nicht alle alten Eselsbrücken sind auch heute gültig! So erinnern sich wohl die meisten noch an "Trenne nie 'st', denn es tut den beiden weh!", obwohl nach der Rechtschreibreform inzwischen auch Trennungen wie beispielsweise "Fens-ter" oder "A-kus-tik" zulässig sind. Damals lagen 'st' aber in Druckverfahren noch so eng zusammen, dass man sie gar nicht trennen konnte. Heute trennen wir Wörter dort, wo sie sich, langsam vorgelesen, in einzelne Silben teilen.
Und weil wir gerade beim Zusammenschreiben sind, gilt auch:
Ausnahme von der Regel: Wenn Sie zusammen mit einer Kollegin eine Einladung schreiben, haben Sie sie zusammen geschrieben – im Sinne von gemeinschaftlich. Und: "Auseinanderschreiben" gehört auch in ein Wort.
Wenn Sie jemanden zum Essen einladen, Ihre Freundin vom Schwimmen abholen oder Ihrer Chefin beim Telefonieren zuhören: Hier muss überall die Großschreibung verwendet werden.
"Welche kleinen Zeichen", fragen Sie sich? Gemeint sind natürlich die Satzzeichen! In diesem Beispiel hätte ich mich auch dafür entscheiden können, sie wegzulassen. Oft ist das nämlich auch eine Stilsache. Gerade rhetorische Fragen stehen nicht immer in Anführungszeichen. Auch Werbung kommt oft ohne sie aus. Aber ohne geht es eben doch nicht ganz. Bei Zitaten und wörtlichen Reden bitte also mit ""!
Mit der Verniedlichungsform vom "Biss" hat das "bisschen" wenig zu tun. Es bleibt stets klein!
Während vor der Rechtschreibreform der Bäcker noch in "Bäk-ker" getrennt werden durfte, gibt es die Regel mit dem 'ck zu kk' heute nicht mehr. Getrennt wird der Bäcker jetzt als "Bä-cker". Das sorgt uns aber im Zeitalter von schlauen Textprogrammen, die für uns die Silben automatisch trennen, gar nicht mehr so sehr. Auf die Silbentrennung von Word und Co ist meist Verlass!
Mal ganz ehrlich: Haben Sie "nämlich" jemals mit "h" geschrieben? Wenn, dann hat Ihnen dieser Spruch das bestimmt ausgetrieben. Aber so dämlich ist es eigentlich auch gar nicht, nach einem langen Vokal ein "h" zu vermuten …
Themen
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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