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60 Gigawatt Offshore-Windenergie bis 2037

26.06.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlicht heute den Entwurf zur Fortschreibung des neuen Flächenentwicklungsplans zum Ausbau der Offshore-Windenergie. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans enthält die Festlegungen zum Ausbau der Windenergie auf See bis einschließlich 2037 und sichert den Zubau bis ca. 60 GW ab.

Der Plan setzt den beschleunigten Ausbaupfad fort, so dass das gesetzliche Ausbauziel von 40 GW im Jahr 2035 um 10 GW deutlich übertroffen wird – erwartet wird ein Ausbaustand von ca. 50 GW.

Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans zeigt, dass die Offshore- Windenergie auch langfristig eine wesentliche Säule bei der Transformation des Energiesystems ist. Mit dem Plan schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit für alle Beteiligten und leisten unseren Beitrag zum Aufbau nachhaltiger Lieferketten.
– Bundesminister Robert Habeck

Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans stützt sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vom 27. März diesen Jahres. Der Flächenentwicklungsplan 2023 weist erstmals Beschleunigungsflächen für Windenergieanlagen auf See und Infrastrukturgebiete für Netzinfrastruktur im Flächenentwicklungsplan aus. Dies ist eine Folge der durch den Regierungsentwurf eingebrachten Neuerungen im Windenergie-auf-See-Gesetz, die der Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 dienen. Die Ausweisung steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse des laufenden parlamentarischen Verfahrens.

Insgesamt werden 36 GW von 60 GW zu Beschleunigungsflächen erklärt. Dabei handelt es sich um Flächen, die für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See besonders geeignet sind und für die hinsichtlich der Genehmigung von Windenergieanlagen auf See erleichterte Voraussetzungen gelten. Die Erleichterungen auf Genehmigungsebene gehen mit einer verstärkten Prüfung auf Planebene einher. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung werden umfangreiche Prüfungen durchgeführt, um Konflikte mit dem Arten- und Gebietsschutz zu vermeiden. Beschleunigungsflächen werden nur in den Bereichen festgelegt, in welchen voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Um den Ausbau zur Erreichung des langfristigen Ziels von 70 Gigawatt bis 2045 zu sichern, wurden weitere Potentialflächen identifiziert und festgelegt. Dies betrifft insbesondere Flächen im Bereich der bisherigen Schifffahrtsroute SN10.

Weiterhin legt der Flächentwicklungsplan die Grundlagen zum Aufbau eines vermaschten Offshore-Stromnetzes mit den Nachbarländern. Zu diesem Zweck legt der Flächenentwicklungsplan die im Netzentwicklungsplan erstmalig bestätigten Maßnahmen für eine seeseitige Vernetzung der Konverterplattformen fest und weist grenzüberschreitende Kabeltrassen in die Nachbarländer aus.

Der Flächenentwicklungsplan ist das zentrale Planungsinstrument für den Ausbau der Windenergie auf See. Er legt die konkreten Flächen für die Windenergie in Nord- und Ostsee, die Ausschreibungsjahre, die Inbetriebnahme und den Netzanschluss fest.

Der Entwurf schreibt die Festlegungen des letzten Flächenentwicklungsplans aus dem Jahr 2023 fort und setzt die Weichen für den Ausbau nach 2030. Im Anschluss an die Veröffentlichung des Entwurfs des Flächenentwicklungsplans wird eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird das BSH den Entwurf überarbeiten und zum Ende des Jahres 2024 die finale Fassung des Flächenentwicklungsplans veröffentlichen.

Bild: Tho-Ge (Pixabay, Pixabay License)

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