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10-Punkte-Plan zum „perfekten“ Bauvertrag

17.12.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V..

Wer heute baut, braucht einen Bauvertrag. Doch das derzeit geltende Vertragsrecht wimmelt nur so vor Stolperfallen. Daher hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im September einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der besondere Regelungen für Bauprofis und einen besseren Schutz privater Bauherren vorsieht.

Wer heute baut, braucht einen Bauvertrag. Doch das derzeit geltende Vertragsrecht wimmelt nur so vor Stolperfallen. Daher hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im September einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der besondere Regelungen für Bauprofis und einen besseren Schutz privater Bauherren vorsieht. Allerdings gilt das neue Gesetz voraussichtlich erst ab 2017. Bis dahin müssen alle am Bau Beteiligten weiterhin nach derzeitiger Rechtslage bauen. Damit dies möglichst störungsfrei gelingt, hat die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) nun einen 10-Punkte-Plan zum Bauvertrag vorgelegt.

 

Baubeteiligte finden in dem Leitfaden Informationen und konkrete Handreichungen, um dem eigenen Bauvorhaben ein gutes rechtliches Fundament zu geben. Denn ein Bauvertrag sollte alle Punkte regeln, die für die planungsgemäße Abwicklung des Bauvorhabens relevant sein könnten – unabhängig davon, ob ein privater Bauherr einen Wintergarten anbauen oder ein gewerblicher Bauunternehmer ein Wohn- und Geschäftshaus im Wert von mehreren Millionen Euro errichten möchte.

„Einen Gebrauchtwagen können Sie anschauen und ausprobieren, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen. Im Gegensatz dazu existiert das Objekt eines Bauvertrags noch nicht und Sie geben sehr viel Geld für etwas aus, das nur auf dem Papier existiert. Das ist mit vielen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden“, erläutert Dr. Birgit Franz, Vorstandsmitglied der ARGE Baurecht. „Daher sollten Bauherren Verträge vor Abschluss sorgfältig prüfen lassen.“

Nach den Erfahrungen der Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht führen die immer gleichen Punkte zu Problemen. Dazu gehören unrealistische Planungen, ungenaue Leistungsbeschreibungen oder fehlende Regelungen, wie mit unvorhergesehenen Ereignissen umzugehen ist. „Der Baugrund entpuppt sich als nicht tragfähig, ein Vertragspartner gerät in Verzug, das Wetter spielt nicht mit… Auf einer Baustelle passieren fast immer Dinge, die nicht geplant waren. Ein Bauvertrag sollte den Umgang damit regeln“, so Franz.

Der Leitfaden der ARGE Baurecht enthält weitere Punkte, die bei Vorbereitung und Abschluss von Bauverträgen berücksichtigt werden sollten. „Wer diese 10 kritischen Punkte so präzise wie möglich abarbeitet, hat gute Chancen auf einen störungsarmen Bauverlauf – jedoch keine Garantie“, konstatiert Baurechtsanwältin Franz. „Daher raten wir allen Baubeteiligten, Verträge und Leistungsverzeichnisse von einem Baurechtsexperten prüfen zu lassen. Die im Vergleich zu den Gesamtkosten geringen Gebühren sind gut investiert.“

 

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