22.08.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BauInfoConsult.
Die im Rahmen der aktuellen Jahresanalyse 2014/2015 von BauInfoConsult insgesamt 541 befragten Architekten und Verarbeiter schätzen, dass der entstandene Fehlerkostenanteil am gesamten Branchenumsatz im Schnitt bei rund 11 Prozent liegt. Dies entspräche einer Summe von 10,5 Milliarden Euro – bezogen auf den statistisch erfassten baugewerblichen Gesamtumsatz im Jahr 2013.
Die unterschiedlichen Bausegmente haben aufgrund ihrer spezifischen baulichen Herausforderungen auch verschiedene charakteristische Fehlerquellen. So birgt zum Beispiel die Sanierung eines Wohngebäudes ganz andere potenzielle Fehlerteufel als der Neubau von Werkshallen. BauInfoConsult hat 156 Architekten befragt, bei welchen Gebäudesegmenten – in denen sie selbst planerisch tätig sind – nach ihrer Meinung am häufigsten Fehlerkosten entstehen.
Jeder zweite Architekt sieht den Neubau von Nichtwohngebäuden als Fehlerkostenquelle an und 38 Prozent der befragten Planer schätzen, dass die Sanierung von Nichtwohngebäuden eher Fehlerkosten produziert. Das gerade der Nichtwohnungsbau als besonders fehleranfällig betrachten wird, liegt an der komplexen Planung von Nichtwohngebäuden, die im Vergleich zum klassischen Wohnungsbau deutlich aufwendiger ist.
Den Wohnungsneubau machen vor allem die Bauunternehmer als Fehlerkostentreiber aus. Dagegen erwarten die SHK-Profis bei der Sanierung von Wohnungen die meisten Fehlerkosten. Die unterschiedlichen Einschätzungen kommen zum Teil daher, dass Bauunternehmer in der Breite eher im Neubau von Wohngebäuden ausführend tätig sind und SHK-Installateure häufig verstärkt in der Sanierung von Wohnungen arbeiten.
Trotz hoher Fehlerkosten gibt es positive Tendenzen am Bau: Weitere Ergebnisse der Jahresanalyse bestätigen den Trend, dass sich die Qualität am Bau nach Meinung von Architekten in den letzten 10 Jahren verbessert hat. Ein Grund für die bessere Bauqualität trotz steigender Fehlerkosten ist die stärkere Kontrolle bei der Bauausführung. Im Umkehrschluss werden mit der besseren Überwachung der Bauprozesse auch mehr potenzielle Fehler erkannt, was häufig die Fehlerkosten in die Höhe schnellen lässt.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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