08.05.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Kaufmännische Krankenkasse.
Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage der KKH versucht die Mehrheit (43 Prozent) bei solchen Durchschlafproblemen, sich unter anderem mit dem Smartphone abzulenken. Genau das ist aber falsch, denn das blaue Licht von mobilen Geräten stört die Ausschüttung des für einen geregelten Tag-Nacht-Rhythmus wichtigen Schlafhormons Melatonin. 34 Prozent der Befragten warten hingegen einfach ab, bis sie wieder einschlafen. Viel effektiver kann es aber sein, Entspannungstechniken wie Yoga, Meditation oder progressive Muskelentspannung anzuwenden oder Entspannungsmusik zu hören. Für einen erholsamen Urlaubsschlaf auf Reisen empfiehlt die KKH darüber hinaus:
Möglichst gleich auf neuen Tag-Nacht-Rhythmus einstellen: Wer im Urlaub in einer anderen Zeitzone landet, kann in den ersten Tagen häufig schlecht ein- oder durchschlafen. Sich gleich nach der Ankunft auf das neue Zeitmuster einzustellen, verhilft am besten zu einem ungestörten Schlaf.
Nicht zu viel schlafen: Viele Menschen neigen dazu, im Urlaub deutlich mehr und deutlich länger zu schlafen als gewohnt. Besser ist es jedoch, ähnlich lange wie im Alltag zu schlafen. So gerät der Körper nicht aus dem Takt, und der Urlaubstag kann darüber hinaus viel besser genutzt werden.
Frische Luft und Bewegung: Es muss nicht immer Extremsport sein. Oft reicht es schon, bei einem Spaziergang, beim Fahrradfahren oder Wandern die Gegend zu erkunden. Wer sich im Urlaub dagegen ausschließlich im Liegestuhl aufhält, schläft abends schlechter ein.
Leichtes Abendessen: Trotz verlockender Angebote wie reichhaltiger Büfetts ist es für einen erholsamen Schlaf besser, abends etwas Leichtes und nicht zu viel zu essen. Am besten ist es, etwa zwei Stunden vor dem Zubettgehen auf schwere Mahlzeiten zu verzichten.
Zimmer nicht zu stark herunterkühlen: Besonders feuchte Hitze ist für den Körper sehr belastend. Im Hotel kommen Urlauber daher in bestimmten Regionen um eine Klimaanlage nicht herum. Diese sollte das Zimmer aber nicht auf mehr als fünf bis sieben Grad unter der Umgebungstemperatur herunterkühlen. Erleidet der Körper einen Temperaturschock, ist häufig eine Erkältung vorprogrammiert – und damit wiederum schlechter Schlaf.
Eigenes Kissen und Ohrstöpsel: Da die Betten am Urlaubsort ungewohnt sind, ist es gerade für Menschen mit Nacken- und Rückenbeschwerden sinnvoll, ein eigenes Kissen mitzunehmen. Ohrstöpsel oder beruhigende Meditationsmusik über Kopfhörer blenden zudem störende Geräusche aus. Empfindliche Schläfer sollten schon bei der Reservierung nach einem ruhigen Zimmer fragen.
Elektrische Geräte ausschalten: Telefone können durch Piepsen und Klingeln die Nachtruhe stören; Fernseher, Klimaanlagen, Lüftungen und andere Geräte können selbst im Standby-Modus durch leises Surren und elektromagnetische Felder Schlafstörungen verursachen. Deshalb sollten vor allem sensible Menschen alle nicht benötigten Geräte nachts komplett ausschalten beziehungsweise ausstecken. Das gilt übrigens auch für zu Hause.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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