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Zu trennen oder nicht zu trennen? Das ist hier die Frage!

20.05.2019  — Matthias Wermke.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

"Zu"! Kleines Wort, große Bedeutung. Egal ob als Präposition, Adjektiv, Adverb, Konjunktion oder in Verben, die deutsche Sprache braucht diese zwei Buchstaben – doch sie haben auch ihre Tücken. Wir zeigen Ihnen, was Sie für eine makellose Verwendung wissen müssen!

"Nein, Sie kriegen jetzt hier nichts mehr zu trinken. Wir haben zu!", sagte der Wirt bevor er die Tür der Kneipe zuschloss. "Dann sind wir wohl zu spät.", murmelte der eine Durstige dem anderen zu. "Kein Problem, ich habe zuhause noch genug zu heben!", erwiderte der andere.

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Bei Worten, die uns in so vielfältiger Weise erscheinen, wie es bei dem Wörtchen "zu" der Fall ist, ist es kein Wunder, dass sie auch ihre Tücken bereithalten. Eine Frage, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, ist die, ob man es mit dem darauf folgenden Wort zusammenschreiben muss oder nicht. Ist man also "zuhause" oder "zu Hause"? Oder tut man etwas "zurecht" oder "zu Recht"?

Beginnt man die Antwort auf eine solche Frage mit den einleitenden Worten "In der Regel", ist bereits zu ahnen, dass diese Regelmäßigkeit auch ihre obligatorischen Ausnahmen hat, die sie dem Volksmund zufolge bestätigen.

Der Normalfall

Fangen wir aber mit der regelmäßigen Verwendung an: Wird "zu" im präpositionalen Sinne verwendet, wird es auseinandergeschrieben. Man sieht zu der Decke herauf oder man setzt sich zu jemanden. So weit, so klar. Auch im adjektivischen Gebrauch steht das Wörtchen natürlich für sich: Klappe zu, Affe tot. Als Konjunktion steht "zu" ebenfalls allein da: Der zu Prüfende hat seinem Prüfer zu gehorchen.

Regelmäßig sind auch Verben, die sich mit einem "zu" am Anfang bilden. So werden Worte wie zuschlagen, zupacken oder zutreffen stets zusammengeschrieben.

Dem Ausschlussprinzip nach kommt also nur noch der Gebrauch von "zu" im Zusammenhang mit dem Gebrauch als Adverb als Quell der Verunsicherung infrage. Und tatsächlich: Hier bilden sich all' die hinterhältigen Wortkonstruktionen, die viele nochmal das Wörterbuch aufschlagen oder die Suchmaschine aufrufen lassen.

Die Ausnahmen

"Zu Grunde/zugrunde", "zu Mute/zumute", "zu Hause, zuhause", usw. Beispiele finden sich hier zur Genüge. Doch wie in so vielen anderen Fällen eilt uns die Rechtschreibform zur Hilfe, weicht die Standardsprache etwas auf und flüstert uns beruhigend ins Ohr: "Es geht…beides!"

In der Tat ist es seit der Änderung der Rechtschreibung von 2006 möglich, zu wählen, ob wir diese Adverbien mit "zu" zusammen oder getrennt schreiben wollen. Die Voraussetzung ist natürlich, dass wir das darauffolgende Substantiv groß schreiben – zumindest bis auf weiteres.

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