18.08.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Ziel der gesetzlichen Pausenregelung ist es, den Arbeitnehmer vor Überanstrengung zu schützen und der Arbeitgeber als Weisungsbefugter darf bestimmen, wann und wie lange einzelne Pausen genommen werden dürfen. Dabei sollten Arbeitgeber einige Punkte beachten:
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Die Pausen müssen nicht am Stück genommen werden, sondern können während eines Arbeitstages verteilt werden, unterschiedlich lang sein (jedoch mindestens 15 Minuten) oder zu variierenden Zeiten in Anspruch genommen werden. Allerdings sollten die Pausen nicht zu Beginn oder am Ende des Arbeitstages liegen, denn sie dienen der Erholung zwischendurch und nicht der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit.
In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG-Urteil vom 25. Februar 2015, Az. 1 AZR 706/13) wurde nun auch bestätigt, dass Pausenzeiten nicht unbedingt mit einem monatlichen oder wöchentlichen Vorlauf festgelegt werden müssen, sondern auch täglich neu verteilt werden können – je nach Anforderungen eines Betriebs.
Fazit: Arbeitgeber müssen sich an die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes halten und – sofern vorhanden – Pausenzeiten mit dem Betriebsrat abstimmen. In anderen Fällen sollten sie die Pausenregelungen mit den Mitarbeitern besprechen und am besten in die Arbeitsverträge mit aufnehmen.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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