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Zeit der Steueroasen in Europa vorbei - Bankgeheimnis kippt

15.04.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: GRP Rainer LLP, Rechtsanwälte und Steuerberater.

Nach langem Zögern wollen auch Österreich und Luxemburg das Bankgeheimnis kippen. Die Zeit der Schwarzgeldkonten mitten in Europa scheint abzulaufen.

Innerhalb der EU nehmen die meisten Staaten am automatischen Informationsaustausch von Kontendaten teil. Auch die Schweiz und Liechtenstein wollten nicht mehr länger Steueroasen sein. Österreich und Luxemburg wehrten sich mit Verweis auf das Bankgeheimnis lange dagegen. Nun scheint der Widerstand aber gebrochen und auch diese beiden Länder wollen sich am Informationsaustausch beteiligen. Für deutsche Anleger, die Schwarzgeldkonten in diesen Staaten haben, bedeutet dies, dass sie entdeckt werden könnten.

In Österreich und Luxemburg galt bislang das System der Quellenbesteuerung. Demnach zahlten deutsche Anleger 35 Prozent Quellensteuer auf ihre Gewinne. Davon gingen wiederum 75 Prozent automatisch an den deutschen Fiskus. Allerdings blieben die Daten der Konteninhaber anonym. Mit der Anonymität ist es aber nach der Umsetzung der neuen EU-Zinsrichtlinie vorbei: Dann werden auch Name, Kontonummer und Gewinne mit Zinspapieren aller Art an die deutschen Finanzbehörden gemeldet. Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass das Bankgeheimnis vor 2016 fällt.

Deutsche Anleger, die entsprechende Konten in Österreich und Luxemburg haben, können zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen: Sie zahlen die Quellensteuer und geben ihre Kapitalanlagen auch in der Steuererklärung an oder sie erlauben den Banken schon jetzt, die entsprechenden Informationen an den deutschen Fiskus zu übermitteln. Nach 2016/2017 können verschwiegene Kapitalerträge unangenehme Folgen haben.

Auch der EU-Ministerrat hat sich einstimmig für eine Verschärfung des Zinssteuergesetzes ausgesprochen. Dann könnten die Steuerbehörden innerhalb der EU wesentlich mehr Informationen über Gewinne und Erträge austauschen als bisher. Auch Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz. Liechtenstein oder Monaco sollen mitziehen.

Wer sich nicht sicher ist, ob er seine Kapitalerträge im Ausland korrekt versteuert hat, sollte sich an einem im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt zur Überprüfung wenden. Möglicherweise ist auch die strafbefreiende Selbstanzeige der geeignete Weg, in die Steuerehrlichkeit zurückzufinden. Diese muss aber vollumfassend sein und vor Ermittlungen durch die Finanzbehörden gestellt werden. Auch dabei kann ein im Steuerrecht kompetenter Rechtsanwalt helfen, damit am Ende die Straffreiheit steht.

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