27.03.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
„Die grundlegende Modernisierung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit ist dringend notwendig“, kommentiert Prof. Dr. Ing. Sascha Stowasser, Direktor des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft die Überlegungen der kommenden Bundesregierung. Nicht nur Arbeitgeber wünschen sich mehr Flexibilität, sondern auch die Beschäftigten. Dies bestätigen die schon langjährigen Forschungen des ifaa auf dem Gebiet, insbesondere das in 2023 erstellte Gutachten für Gesamtmetall.
Darunter ist die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Arbeitszeit nur ein Baustein von vielen. „Dafür müssen unter anderem individuelle betriebliche Regelungen zur Arbeitszeit gefunden werden. Starre einheitliche Modelle behindern die Zukunft,“ fasst Stowasser zusammen.
Um einen neuen Flexibilisierungskompromiss zu ermöglichen, der den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt entspricht, ist eine grundlegende Modernisierung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit notwendig. Das deutsche Arbeitszeitrecht benötigt hierfür eine umfassende Aktualisierung.
Dabei ist zu empfehlen, in einem Gesamtpaket die Spielräume der europäischen Arbeitszeitrichtlinie hinsichtlich der Höchstarbeitszeit und der Ruhezeit zu nutzen. Nur dadurch ist ein Ausgleich zwischen berechtigtem Arbeitsschutz und der modernen Arbeitswelt ohne neue Bürokratiebelastungen und Stechuhrmentalität erreichbar.
Beschäftigte sollen nicht länger arbeiten, aber die Arbeit besser innerhalb der Woche verteilen dürfen. Die Wochenarbeitszeit ist uneingeschränkt im Arbeitszeitgesetz zu verankern.
Bild: Icons8 team (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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